• Karl Barth

    inaktiv (besitzt nur frühere Mandate)
    Jetzt Bonität prüfen
    Bonität prüfen
    wohnhaft in Wolfhausen
    aus Bubikon und Mülligen

    Auskünfte zu Karl Barth

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator.
    Mehr erfahren
    preview

    Personendossier

    Alle Personeninformationen kompakt in einem Dokument.
    Mehr erfahren

    Netzwerk

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Karl Barth

    SHAB 118/2010 - 22.06.2010
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 5686792, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Baugenossenschaft Sonnenberg, Wolfhausen, in Bubikon, CH-020.5.000.176-9, Genossenschaft (SHAB Nr. 139 vom 22.07.2009, S. 36, Publ. 5152720).

    Domizil neu:
    c/o André Mathez, Fosbergstrasse 4, 8633 Wolfhausen.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Barth, Karl, von Bubikon, in Bubikon, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Mathez, André, von Tramelan, in Bubikon, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung ohne Zeichnungsberechtigung];
    Willener, Roland, von Sigriswil, in Bubikon, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SHAB 1994223/1994 - 16.11.1994
    Kategorien: Neugründung, Änderung im Management

    Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Baugenossenschaft Sonnenberg Wolfhausen, in Bubikon, c/o Karl Barth, Schachenweg 1, 8633 Wolfhausen, Genossenschaft (Neueintragung).

    Statutendatum:
    7.7.1994.

    Zweck:
    Erstellen, Erwerb und Vermieten von preisgünstigen und zweckmässigen Wohnungen an Mitglieder sowie Erstellen und Vermieten von kirchlichen Bauten;
    beschränkt ihre Tätigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Bubikon.

    Anteilscheine:
    Fr.1000 und Fr.5000.

    Haftung/Nachschusspflicht:
    Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.

    Pflichten:
    Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu Fr.1000 zu übernehmen. Genossenschafter, welche Mieter sind, sind nach Massgabe der Statuten verpflichtet, weitere Anteilscheine zu übernehmen, wobei sich deren Zahl nach der Grösse der Wohnung richtet, Jeder Genossenschafter ist zur Entrichtung einer Eintrittsgebühr von mindestens Fr.200 verpflichtet.

    Publikationsorgan:
    SHAB.

    Eingetragene Personen:
    Barth, Karl, von Bubikon, in Bubikon, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Mäder, Willi, von Schleitheim, in Bubikon, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Schmid, Armin, von Lindau, in Bubikon, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Baumgartner, Eugen, von Cham, in Bubikon, Mitglied und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Fleischmann, Josef, von Altendorf, in Bubikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Holgersen, Ursula, von Bubikon, in Bubikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Wegmann, Kaspar, von Männedorf, in Bubikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Title
    Bestätigen