Nikolina Simic
wohnhaft in Dietikon, aus Winterthur Aktuelle Mandate: Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz), Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Verbundene Personen: Jann Peter Lyss, Bruno Wicki, Holger Inhester und mehr So bleiben Sie über "Nikolina Simic" auf dem Laufenden, bitte anmelden oder kostenlos registrieren.Sie folgen jetzt "Nikolina Simic"
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Neueste SHAB-Meldungen: Nikolina Simic
Publikationsnummer: HR02-1006397494, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Pensionskasse 2 der Credit Suisse Group (Schweiz), in Zürich, CHE-109.742.663, Stiftung (SHAB Nr. 104 vom 02.06.2025, Publ. 1006345271).
Urkundenänderung:
15.05.2025.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt in Ergänzung der Vorsorge der Pensionskasse der Credit Suisse Group die zusätzliche Vorsorge im Sinne der Wahl von unterschiedlichen Anlagestrategien gemäss Art. 1e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) für diejenigen Arbeitnehmer/innen der UBS GROUP AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen, die im Zeitpunkt der Übernahme durch die UBS Arbeitnehmer/innen der Credit Suisse Group AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen waren, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie für die im Zeitpunkt der Übernahme durch die UBS in der Stiftung versicherten Rentnerinnen und Rentner. Im Einvernehmen mit der Firma kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss einer verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zum Zweck der beruflichen Vorsorge keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z. B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lyss, Jann Peter, von Chur, in Kilchberg (ZH), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wicki, Bruno, von Kriens, in Feusisberg, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Simic, Nikolina, von Winterthur, in Dietikon, mit Kollektivprokura zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1006397495, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz), in Zürich, CHE-109.519.562, Stiftung (SHAB Nr. 104 vom 02.06.2025, Publ. 1006345273).
Urkundenänderung:
15.05.2025.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für diejenigen Arbeitnehmer/innen der UBS GROUP AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen, die im Zeitpunkt der Übernahme durch die UBS Arbeitnehmer/innen der Credit Suisse Group AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Firmen waren, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie für die im Zeitpunkt der Übernahme durch die UBS in der Stiftung versicherten Rentnerinnen und Rentner. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Im Einvernehmen mit der Firma kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss einer verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zum Zweck der beruflichen Vorsorge keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Simic, Nikolina, von Winterthur, in Dietikon, mit Kollektivprokura zu zweien.