Iris Fankhauser
wohnhaft in Leval, aus Basel und Trub Aktuelle Mandate: Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung Verbundene Personen: Geroges M. Vanoncini, Joerg-Peter Werner So bleiben Sie über "Iris Fankhauser" auf dem Laufenden, bitte anmelden oder kostenlos registrieren.Sie folgen jetzt "Iris Fankhauser"
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Neueste SHAB-Meldungen: Iris Fankhauser
Publikationsnummer: HR02-1006327768, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 69 vom 10.04.2024, Publ. 1006005513).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fankhauser, Iris, von Basel, in Leval (FR), Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Allschwil, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Publikationsnummer: HR02-1006005513, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 201 vom 15.10.2021, Publ. 1005313453).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fankhauser, Iris, von Basel, in Allschwil, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Basel].
Publikationsnummer: HR02-1004977991, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung zu Gunsten von in materielle Bedrängnis geratenen Haustierhaltern, in Bottmingen, CHE-448.857.857, Stiftung (SHAB Nr. 158 vom 17.08.2020, Publ. 1004958935).
Name neu:
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt Personen, die sich aus materiellen Gründen von einem ihnen lieb gewordenen Haustier trennen müssten, zu unterstützen, um die Trennung zu vermeiden. Die Stiftung kann auch Beiträge ausrichten, wenn Unterhalt und Pflege eines Haustieres aus materiellen Gründen nicht möglich sind. An die Kosten der Neuanschaffung eines Haustieres können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Stiftung kann ferner die temporäre Unterbringung von Haustieren finanziell unterstützen, deren Halter während einer beschränkten Zeit nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern, z.B. während eines Spitalaufenthaltes, aber nicht während ihrer Ferien. Die Stiftung kann schliesslich auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise - durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen - durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere - durch finanzielle Unterstützung von Impf- bzw. Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen - Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen - Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen - Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen - Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung - Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten, ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde - Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region Nordwestschweiz. Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen;
Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszweckes auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grösser ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat Beiträge an Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Graf, Danica, von Buus, in Birsfelden, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hufschmid, Dr. Niklaus, von Basel, in Allschwil, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Fankhauser, Iris, von Basel, in Basel, Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.