• XAM Swiss Holding II GmbH

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.4.014.171-1
    Branche: Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu XAM Swiss Holding II GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Firmendossier als PDF

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen

    Firmenzweck

    Erwerb, Halten, Veräussern und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • XAM Swiss Holding II LLC
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: XAM Swiss Holding II GmbH

    SHAB 129/2018 - 06.07.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4343437, Handelsregister-Amt Zug

    DRITTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding II GmbH, Zug
    2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding I GmbH, Zug
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 125 vom 02.07.2018, Seite 29
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Pestalozzi Rechtsanwälte AG, z.Hd. Dr. Jakob Höhn, Löwenstrasse 1, 8001 Zürich
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei

    Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    SHAB 128/2018 - 05.07.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4337567, Handelsregister-Amt Zug

    ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding II GmbH, Zug
    2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding I GmbH, Zug
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 125 vom 02.07.2018, Seite 29
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Pestalozzi Rechtsanwälte AG, z.Hd. Dr. Jakob Höhn, Löwenstrasse 1, 8001 Zürich
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei

    Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    SHAB 127/2018 - 04.07.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4333637, Handelsregister-Amt Zug

    ERSTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding II GmbH, Zug
    2. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: XAM Swiss Holding I GmbH, Zug
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 125 vom 02.07.2018, Seite 29
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Pestalozzi Rechtsanwälte AG, z.Hd. Dr. Jakob Höhn, Löwenstrasse 1, 8001 Zürich
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei

    Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

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