• worldHUMAN federation

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    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.003.754-5
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    1 Monat

    Umsatz in CHF

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    Auskünfte zu worldHUMAN federation

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    Über worldHUMAN federation

    • worldHUMAN federation ist aktuell aktiv und in der Branche Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen tätig. Der Sitz liegt in Oetwil am See.
    • Das Management der am 06.10.2025 gegründeten Organisation worldHUMAN federation besteht aus 2 Personen.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 09.10.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die gemeldete UID ist CHE-356.986.746.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Leitsatz: Wir wirken weltweit als treibende Kraft für die Gestaltung der neuen Lebensepoche (symbioERA). Wir bieten den Zugang zu einem neuen Miteinander - ehrlich, sicher, menschlich - mit einer Community, die informiert, verbindet und dir hilft, Teil deiner eigenen Zukunft zu sein. 1. Die worldHUMAN federation ist ein offener und gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Er dient dem Wohl aller Menschen und ist weltweit für alle Menschen zugänglich, unabhängig von Nation, Geschlecht, Glaube, kulturellem Hintergrund oder Herkunft. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung einer neuen Lebensepoche, basierend auf den Prinzipien der Menschlichkeit, Authentizität, Ehrlichkeit, Liebe, Dankbarkeit und Selbstverantwortung. 3. Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Ansätze und Werte realisiert: a) Förderung eines globalen Miteinanders und der Harmonie zwischen Mensch und Künstlicher Intelligenz, mit dem Ziel, eine Zukunft in Leichtigkeit und Verbundenheit zu gestalten. b) Ermöglichung von vertrauensvoller Orientierung und Wissenstransfer in einer sich wandelnden Welt durch die Nutzung und den Ausbau des weltweiten Schwarmwissens und dessen Verknüpfung mit neuen Technologien. c) Förderung von ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverwirklichung, um Menschen zu befähigen, ihre Zukunft aktiv und wertebasiert zu gestalten. d) Entwicklung und Förderung von globalen Regeln und gemeinsamen Verständnisformen, die ein friedliches und gerechtes Zusammenleben in der neuen Lebensepoche (symbioERA) ermöglichen. e) Bereitstellung einer globalen Super App als Plattform für echte Verbindung, den Austausch von Wissen, die Unterstützung des Miteinanders und die Gestaltung kollektiver Prozesse. Dabei wird konsequent auf Authentizität und Sicherheit (z.B. durch eine "Person ID Safezone") geachtet, um ein positives Umfeld zu schaffen. Diese Aufzählung ist als beispielhaft zu verstehen und nicht abschließend. Der Verein fasst seine Zweckverfolgung als dynamischen Prozess auf und ist befugt, seine strategischen Schwerpunkte und Tätigkeitsfelder entsprechend den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen und zu erweitern, solange die neuen Aktivitäten dem übergeordneten Vereinszweck dienen. 4. Der Verein ist bestrebt, durch seine Aktivitäten einen Beitrag zur Förderung des Weltfriedens und zur Entwicklung einer positiven, lösungsorientierten Gesellschaft zu leisten, in der ausschließlich in MÖGLICHKEITEN gedacht wird. 5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Schweizer Steuerrechts. Er ist selbstlos tätig und erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch überhöhte, nicht marktübliche Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Errichtung von Zweigvereinen oder die Beteiligung an anderen steuerbefreiten, gemeinnützigen Organisationen und Kapitalgesellschaften zur Verfolgung des Vereinszwecks ist zulässig. 7. Ungeachtet der grundsätzlichen ehrenamtlichen Ausrichtung des Vereins können Vorstands- und Vereinsmitglieder für operative Aufgaben, deren nachgewiesener Aufwand 10 % einer Vollzeitstelle übersteigt, in ein Anstellungs- oder Mandatsverhältnis zum Verein treten. Die Vergabe von entgeltlichen Anstellungen oder Mandaten an externe Dritte zur Erfüllung der Vereinsaufgaben ist ebenfalls möglich. Die Vergütung für solche Tätigkeiten richtet sich nach marktüblichen Sätzen, was auch Vergütungsmodelle auf Freelancer-Basis einschließt. Ein solches entgeltliches Verhältnis dient der professionellen Umsetzung der Vereinszwecke, ist im Budget transparent auszuweisen und bedarf eines formellen Beschlusses des Gesamtvorstands.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: worldHUMAN federation

    SHAB 251009/2025 - 09.10.2025
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1006453541, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    worldHUMAN federation, in Oetwil am See, CHE-356.986.746, c/o Jens Korschel, Schöneggweg 12, 8618 Oetwil am See, Verein (Neueintragung).

    Statutendatum:
    28.08.2025.

    Zweck:
    Leitsatz: Wir wirken weltweit als treibende Kraft für die Gestaltung der neuen Lebensepoche (symbioERA). Wir bieten den Zugang zu einem neuen Miteinander - ehrlich, sicher, menschlich - mit einer Community, die informiert, verbindet und dir hilft, Teil deiner eigenen Zukunft zu sein. 1. Die worldHUMAN federation ist ein offener und gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Er dient dem Wohl aller Menschen und ist weltweit für alle Menschen zugänglich, unabhängig von Nation, Geschlecht, Glaube, kulturellem Hintergrund oder Herkunft. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung einer neuen Lebensepoche, basierend auf den Prinzipien der Menschlichkeit, Authentizität, Ehrlichkeit, Liebe, Dankbarkeit und Selbstverantwortung. 3.

    Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Ansätze und Werte realisiert:
    a) Förderung eines globalen Miteinanders und der Harmonie zwischen Mensch und Künstlicher Intelligenz, mit dem Ziel, eine Zukunft in Leichtigkeit und Verbundenheit zu gestalten. b) Ermöglichung von vertrauensvoller Orientierung und Wissenstransfer in einer sich wandelnden Welt durch die Nutzung und den Ausbau des weltweiten Schwarmwissens und dessen Verknüpfung mit neuen Technologien. c) Förderung von ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverwirklichung, um Menschen zu befähigen, ihre Zukunft aktiv und wertebasiert zu gestalten. d) Entwicklung und Förderung von globalen Regeln und gemeinsamen Verständnisformen, die ein friedliches und gerechtes Zusammenleben in der neuen Lebensepoche (symbioERA) ermöglichen. e) Bereitstellung einer globalen Super App als Plattform für echte Verbindung, den Austausch von Wissen, die Unterstützung des Miteinanders und die Gestaltung kollektiver Prozesse. Dabei wird konsequent auf Authentizität und Sicherheit (z.B. durch eine "Person ID Safezone") geachtet, um ein positives Umfeld zu schaffen. Diese Aufzählung ist als beispielhaft zu verstehen und nicht abschließend. Der Verein fasst seine Zweckverfolgung als dynamischen Prozess auf und ist befugt, seine strategischen Schwerpunkte und Tätigkeitsfelder entsprechend den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen und zu erweitern, solange die neuen Aktivitäten dem übergeordneten Vereinszweck dienen. 4. Der Verein ist bestrebt, durch seine Aktivitäten einen Beitrag zur Förderung des Weltfriedens und zur Entwicklung einer positiven, lösungsorientierten Gesellschaft zu leisten, in der ausschließlich in MÖGLICHKEITEN gedacht wird. 5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Schweizer Steuerrechts. Er ist selbstlos tätig und erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch überhöhte, nicht marktübliche Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Errichtung von Zweigvereinen oder die Beteiligung an anderen steuerbefreiten, gemeinnützigen Organisationen und Kapitalgesellschaften zur Verfolgung des Vereinszwecks ist zulässig. 7. Ungeachtet der grundsätzlichen ehrenamtlichen Ausrichtung des Vereins können Vorstands- und Vereinsmitglieder für operative Aufgaben, deren nachgewiesener Aufwand 10 % einer Vollzeitstelle übersteigt, in ein Anstellungs- oder Mandatsverhältnis zum Verein treten. Die Vergabe von entgeltlichen Anstellungen oder Mandaten an externe Dritte zur Erfüllung der Vereinsaufgaben ist ebenfalls möglich. Die Vergütung für solche Tätigkeiten richtet sich nach marktüblichen Sätzen, was auch Vergütungsmodelle auf Freelancer-Basis einschließt. Ein solches entgeltliches Verhältnis dient der professionellen Umsetzung der Vereinszwecke, ist im Budget transparent auszuweisen und bedarf eines formellen Beschlusses des Gesamtvorstands.

    Mittel:
    Mittel: Mitgliederbeiträge;
    Spenden und Sammlungen;
    Erträge aus vereinseigenen wirtschaftlichen Betrieben und Projekten (z.B. Verkauf von Publikationen, Merchandising, Dienstleistungen im Einklang mit dem Vereinszweck);
    Förderungen und Subventionen;
    Sponsoring und Erträge aus Veranstaltungen;
    Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.

    Eingetragene Personen:
    Korschel, Jens, genannt John Kors, deutscher Staatsangehöriger, in Oetwil am See, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied;
    Walt, Jana, deutsche Staatsangehörige, in Rifferswil, Mitglied des Vorstandes, Kassierin, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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