Alter der Firma
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-Auskünfte zu Wired Solutions Media GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.05.2009
Löschung im Handelsregister
01.07.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.040.159-5
UID/MWST
CHE-114.874.632
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Erstellen von privaten und gewerblichen Internetseiten sowie Schulung, Projekte und Vermittlung von Personal im IT-Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Wired Solutions Media GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Wired Solutions Media GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 2912929, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Wired Solutions Media GmbH, Naglerwiesenstrasse 40, 8049 Zürich
- Datum des Schlusses: 22.06.2016
Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich
Publikationsnummer: 2925577, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Wired Solutions Media GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-114.874.632, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 48 vom 09.03.2016, Publ. 2712367). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 22.06.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2814573, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Wired Solutions Media GmbH, Naglerwiesenstrasse 40, 8049 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Urteil des Handelsgerichtes des Kantons Zürich vom 08.12.2015, in Rechtskraft erwachsen am 02.02.2016. Liquidation ngemäss Art. 231 Abs. 1 SchKG. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Beim Konkursamt Höngg-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich
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