• WIENERTECHNOLOGY GmbH

    ZG
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.4.014.110-7
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu WIENERTECHNOLOGY GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Über WIENERTECHNOLOGY GmbH

    • WIENERTECHNOLOGY GmbH hat den Sitz in Zug, ist aktiv und im Bereich «Sonstige Bautätigkeit» tätig.
    • Das Management der Firma WIENERTECHNOLOGY GmbH besteht aus 2 Personen. Gegründet wurde die Firma am 05.07.2016.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 20.04.2021.
    • Die Firma ist im Handelsregister ZG mit der UID CHE-273.009.245 eingetragen.
    • An der gleichen Adresse sind 95 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 6D Holding AG, 6D Immobilien AG, AD Prime AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Planung, Installation und Montage in den Bereichen Elektro, Sanitär, Heizung, Kälte und Lüftungsanlagen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: WIENERTECHNOLOGY GmbH

    SHAB 210420/2021 - 20.04.2021
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005153768, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Berichtigung des im SHAB vom 31.03.2021, Meldungs Nr. 1'005'138'465, publizierten Tagesregistereintrages Nr. 5'080 vom 26.03.2021 WIENERTECHNOLOGY GmbH, in Zug, CHE-273.009.245, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 63 vom 31.03.2021, Publ. 1005138465).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Transliq AG (CHE-105.892.105), in Bern, provisorische Sachwalterin.

    SHAB 210331/2021 - 31.03.2021
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005138465, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    WIENERTECHNOLOGY GmbH, in Zug, CHE-273.009.245, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 51 vom 15.03.2021, Publ. 1005123711). Mit Entscheid vom 25.03.2021 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die provisorische Nachlassstundung infolge Sanierung aufgehoben.

    SHAB 210326/2021 - 26.03.2021
    Kategorien: Widerruf der Nachlassstundung

    Publikationsnummer: NA08-0000000021, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Nachlassverfahren Unterrubrik: Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung Publikationsdatum: SHAB 26.03.2021 Zusätzliche Publikationen: KABZG 01.04.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 26.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Aufhebung der Nachlassstundung infolge Sanierung WIENERTECHNOLOGY GmbH Schuldner: WIENERTECHNOLOGY GmbH CHE-273.009.245 Bahnhofstrasse 11

  • Zug Entscheid: Die der Gesuchstellerin bis 1
    1. April 2021 gewährte provisorische Nachlassstundung wird infolge Sanierung gemäss Art. 296a SchKG aufgehoben. Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer anerkannten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen (""Gerichtsferien"") nicht. Datum der Aufhebung: 25.03.2021 Verfügende Stelle: Kantonsgericht Zug Aabachstrasse 3
    2. Zug Rechtliche Hinweise:

    Publikation nach SchKG Art. 296a. "

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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