• Welt Automobile AG

    ZH
    aktiv
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.043.807-6
    Branche: Automobilhandel

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Welt Automobile AG

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos Firmendossier abrufen

    Über Welt Automobile AG

    Management (1)

    neueste Verwaltungsräte

    Ahmet Murat

    neuste Zeichnungsberechtigte

    Ahmet Murat

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Import und Export von Motorfahrzeugen aller Art, den Vertrieb von Ersatzteilen und allen in der Autobranche üblichen Artikeln sowie die Ausführung sämtlicher Reparaturen und Servicearbeiten und die Vermietung von Fahrzeugen. Ferner bezweckt sie Transporte von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Weiter kann sie Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen sowie Darlehen aufnehmen und gewähren. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Patente, Marken und andere Immaterialgüter- bzw. Lizenzrechte erwerben, halten, verwerten und verkaufen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Welt Automobile AG

    SHAB 220412/2022 - 12.04.2022
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005448692, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Welt Automobile AG, in Kloten, CHE-170.917.878, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 09.06.2021, Publ. 1005210612).

    Statutenänderung:
    30.03.2022.

    Sitz neu:
    Nürensdorf.

    Domizil neu:
    Alte Winterthurerstrasse 11, 8309 Nürensdorf.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Import und Export von Motorfahrzeugen aller Art, den Vertrieb von Ersatzteilen und allen in der Autobranche üblichen Artikeln sowie die Ausführung sämtlicher Reparaturen und Servicearbeiten und die Vermietung von Fahrzeugen. Ferner bezweckt sie Transporte von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Weiter kann sie Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen sowie Darlehen aufnehmen und gewähren. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Patente, Marken und andere Immaterialgüter- bzw. Lizenzrechte erwerben, halten, verwerten und verkaufen.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.

    Vinkulierung neu:
    Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 30.03.2022 wurden die Statuten der Gesellschaft an die Umwandlung angepasst. [bisher: Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.
    ].

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Karadere, Ibrahim, von Hergiswil NW, in Horw, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Karadere, Mehmet, von Basel, in Horw, Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Murat, Ahmet, von Adliswil, in Kloten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 210609/2021 - 09.06.2021
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1005210612, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Welt Automobile AG, in Kloten, CHE-170.917.878, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2016, S.0, Publ. 3098385).

    Aktien neu:
    100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

    SHAB 210218/2021 - 18.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000000430, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 18.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 18.04.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Welt Automobile AG Vorgeladene Partei(en): Welt Automobile AG CHE-170.917.878 Rätschengässli 28

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2021.00013 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstr. 135
  • Kloten 11.03.2021, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderungsklage Beatrice Hug über CHF 16'126.00 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00013 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

    Title
    Bestätigen