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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
17.12.1956
Löschung im Handelsregister
21.06.2017
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Bauma
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.5.901.613-1
UID/MWST
CHE-102.272.107
Branche
Bereitstellung von Wasser und Abführung von Abwasser
Firmenzweck
Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge unter genügendem Druck zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Wasserversorgung Hörnen
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Wasserversorgung Hörnen Genossenschaft
Publikationsnummer: 3592571, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Wasserversorgung Hörnen Genossenschaft, in Bauma, CHE-102.272.107, Genossenschaft (SHAB Nr. 61 vom 29.03.2010, S. 33, Publ. 5562070). Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 02.06.2006 aufgelöst. Aktiven und Passiven der Genossenschaft sind gemäss Vereinbarung mit der Gemeinde Bauma vom 28.06.2006 im Sinne von Art. 915 OR unter Garantie des Kantons Zürich an die Gemeinde Bauma übergegangen. Die Genossenschaft wird gelöscht.
Publikationsnummer: 5562070, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Wasserversorgung Hörnen, in Bauma, CH-020.5.901.613-1, Genossenschaft (SHAB Nr. 198 vom 12.10.1999, S. 6976).
Firma neu:
Wasserversorgung Hörnen Genossenschaft. [Ergänzung der Firma von Amtes wegen (Art. 176 HRegV).].
Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Wasserversorgung Hörnen, in B a u m a, Genossenschaft (SHAB Nr. 177 vom 13.09. 1999, S. 6267).
Statutenänderung:
28.05.1999.
Zweck neu:
Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge unter genügendem Druck zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. [bisher: Haftung: Mit Haftbarkeit.].
Pflichten neu:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, bei seiner Aufnahme eine Einkaufs- bzw. Anschlussgebühr entsprechend dem Gebäudeversicherungswert zu bezahlen. [bisher: Pflichten: Siehe Statuten.].