• Walter Hurschler

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.001.586-6
    Branche: Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Walter Hurschler

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Lebensmittel und Getränke)

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    Betrieb einer Käserei.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Walter Hurschler

    SHAB 220325/2022 - 25.03.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005435494, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Walter Hurschler, in Willisau, CHE-105.828.969, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 167 vom 30.08.2010, S.9, Publ. 5789366). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220216/2022 - 16.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002860, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 16.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 152 HRegV, Walter Hurschler Betroffene Organisation: Walter Hurschler CHE-105.828.969 Bruggmatt

  • Willisau Ausgangslage: Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen Walter Hurschler, in Willisau, infolge Todes des Inhabers erloschen. Mit Publikation vom 08.12.2021 sind die zur Anmeldung verpflichteten Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet. Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
    2. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
      1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.03.2022

      Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
    3. Luzern

  • SHAB 211208/2021 - 08.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000004920, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 08.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Walter Hurschler Betroffene Organisation: Walter Hurschler CHE-105.828.969 Bruggmatt

  • Willisau Ergänzende rechtliche Hinweise: Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Walter Hurschler infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art.
  • OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern

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