• VMAX AG

    LU
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    Handelsregister-Nr.: CH-100.3.789.989-0
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Eingetragen seit

    16 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu VMAX AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über VMAX AG

    • VMAX AG mit Sitz in Luzern ist aktiv. VMAX AG ist im Bereich «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig.
    • Es sind 2 aktive Personen im Management eingetragen.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 03.10.2025.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons LU unter der UID CHE-114.800.958 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Beratung von Unternehmen bei der Gründung, Restrukturierung, Standortsuche und -verlegung von Stammfirmen und Tochtergesellschaften, bei Merger & Akquisition, Krisenmanagement, Strategie, Recruitment von Executives sowie beim Erwerb und Verkauf von Gesellschaften und Investitionsgütern; Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Investitionsgütern und kommerziellen Waren (z. B. Automobilen, Maschinen, Immobilien), Verwirklichung von Unternehmenskonzepten und Planung von Standorten und Produktionsanlagen; Beratung von Unternehmen auf den Gebieten Marketing, Sales, Kommunikation; Handel mit Waren aller Art; Beteiligungen; Erwerb, Halten, Verwaltung, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum, Immaterialgüterrechten und Lizenzen; Aufnahme und Gewährung von Darlehen; Stellung von Garantien und anderen Sicherheiten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • VMAX AG in Liquidation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: VMAX AG

    SHAB 251003/2025 - 03.10.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000084382, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: hcs Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH Beethovenstrasse 7
  • Düsseldorf Deutschland Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 222'788.77 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 238'746.59 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 238'746.59 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
  • Luzern

  • SHAB 251003/2025 - 03.10.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000084385, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: Rolf - Rainer Beck Fleher Strasse 3
  • Düsseldorf Deutschland Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 65'450.91 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 70.139,00 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 70.139,00 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
  • Luzern

  • SHAB 251003/2025 - 03.10.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000084384, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB 03.10.2025 Zusätzliche Publikationen: KABLU 04.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern Zahlungsbefehl VMAX AG Schuldner: VMAX AG CHE-114.800.958 Bellerivematte 7a

  • Luzern Gläubiger: Wil Holthuijsen Beheer B.V. Wautersweg 1
  • Maasbree Niederlande Vertreter: Markus Dormann Rosenweg 3
  • Baar Rechtsanwalt und Notar Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 12.09.2025 Forderungen: CHF 100'985.80 nebst Zins zu 11.27 % seit 28.01.2025 Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 108'219.17 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Die Forderung resultiert aus der Übernahme von Darlehensverpflichtung gemäss Notarurkunde vom 02. Januar 2025, der Schuldner hat sich in dieser Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen. Die Zahlung für die vom Schuldner übernommenen Darlehensverpflichtungen in Höhe von 108'219.17 Euro ist seit dem 28.01.2025 in Verzug. Eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkund liegt bereits im Original vor und kann auf Anforderung übersandt werden. (Umrechnung EUR/CHF 02.09.2025) Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14
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