• VF Allrounder GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.061.067-0
    Branche: Facility Management

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu VF Allrounder GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Firmendossier als PDF

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    Über VF Allrounder GmbH

    • VF Allrounder GmbH in Bonstetten ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Facility Management». VF Allrounder GmbH ist aktiv.
    • Die Firma wurde am 29.03.2017 gegründet.
    • Am 19.05.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Im Handelsregister ist die Firma VF Allrounder GmbH unter UID CHE-294.213.372 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: Domaine Guichard GmbH, physio-therapien bonstetten ag, Promabau AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Facility Management

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: VF Allrounder GmbH

    SHAB 250519/2025 - 19.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001462, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 19.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Gemeinde Bonstetten - Friedensrichteramt Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten Gerichtliche Vorladung von Vinko Filipovic VF Allrounder GmbH Vorgeladene Partei(en): VF Allrounder GmbH CHE-294.213.372 Stallikerstrasse 1b

  • Bonstetten Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2025.00004 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Bonstetten Dorfstrasse 40
  • Bonstetten 27.05.2025, 14:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung (Arbeitsrecht) Rechtsbegehren: ""
    1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von netto CHF 15'978.85 zzgl. 5% Zins seit 12. September 2024 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1% MWST) zu Lasten der Beklagten."" Säumnisfolgen: Bleibt die klagende Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt die beklagte Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird entweder die Klagebewilligung erteilt (Art. 206 Abs. 2 ZPO) oder es kann bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- ein Entscheidvorschlag unterbreitet oder auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- (auch in Abwesenheit der beklagten Partei) ein Entscheid gefällt werden. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwerts anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf CHF 10'000.- oder weniger (Entscheidvorschlag) bzw. CHF 2'000.- oder weniger (Entscheid). Die Schlichtungsbehörde stellt ei einem allfälligen Entscheidvorschlag bzw. entscheid auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden klagenden Partei ab. Bleiben beide Parteien persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO). Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse bis CHF 1'000.geahndet werden (Art. 206 Abs. 4 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise: Wichtige Hinweise
      1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (Art. 204 Abs. 1 ZPO; Ausnahmen siehe Art. 204 Abs. 3 ZPO), so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
      2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt (Art. 135 ZPO). Verschiebungsgesuche können insbesondere abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und nicht genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden.
      3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (bspw. Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO). Die Gegenpartei ist über die Vertretung vorgängig zu orientieren (Art. 204 Abs. 4 ZPO).
      4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
      5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
      6. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
      7. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00004).
      8. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.
      9. Zur Verhandlung sind alle erforderlichen Unterlagen (Verträge, [Mahn-]Schreiben etc.) mitzubringen, sofern sie nicht bereits mit dem Gesuch eingereicht wurden.
      10. Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens wird auf den beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO) verwiesen, Art. 202-212.

      Bemerkungen: Schlichtungsgesuch, Vorladung und sämtliche Beilagen manuell im Briefkasten der
      Beklagten eingeworfen. Briefkasten ist bewirtschaftet. "

  • SHAB 220826/2022 - 26.08.2022
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005548177, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 134 vom 15.07.2019, Publ. 1004675321).

    Statutenänderung:
    10.08.2022.

    Sitz neu:
    Bonstetten.

    Domizil neu:
    Stallikerstrasse 1b, 8906 Bonstetten.

    Zweck neu:
    Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.

    SHAB 190715/2019 - 15.07.2019
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1004675321, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 65 vom 03.04.2017, S.0, Publ. 3440699).

    Domizil neu:
    Haselbachstrasse 6b, 8910 Affoltern am Albis.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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