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Über VF Allrounder GmbH
- VF Allrounder GmbH in Bonstetten ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Facility Management». VF Allrounder GmbH ist aktiv.
- Die Firma wurde am 29.03.2017 gegründet.
- Am 19.05.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Im Handelsregister ist die Firma VF Allrounder GmbH unter UID CHE-294.213.372 eingetragen.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: Domaine Guichard GmbH, physio-therapien bonstetten ag, Promabau AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.03.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Bonstetten
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.061.067-0
UID/MWST
CHE-294.213.372
Branche
Facility Management
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: VF Allrounder GmbH
Publikationsnummer: UV03-0000001462, Handelsregister-Amt Zürich
"Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 19.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Gemeinde Bonstetten - Friedensrichteramt Bonstetten, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten Gerichtliche Vorladung von Vinko Filipovic VF Allrounder GmbH Vorgeladene Partei(en): VF Allrounder GmbH CHE-294.213.372 Stallikerstrasse 1b
- Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von netto CHF 15'978.85 zzgl. 5% Zins seit 12. September 2024 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1% MWST) zu Lasten der Beklagten."" Säumnisfolgen: Bleibt die klagende Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt die beklagte Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird entweder die Klagebewilligung erteilt (Art. 206 Abs. 2 ZPO) oder es kann bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- ein Entscheidvorschlag unterbreitet oder auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- (auch in Abwesenheit der beklagten Partei) ein Entscheid gefällt werden. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwerts anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf CHF 10'000.- oder weniger (Entscheidvorschlag) bzw. CHF 2'000.- oder weniger (Entscheid). Die Schlichtungsbehörde stellt ei einem allfälligen Entscheidvorschlag bzw. entscheid auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden klagenden Partei ab. Bleiben beide Parteien persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO). Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse bis CHF 1'000.geahndet werden (Art. 206 Abs. 4 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise: Wichtige Hinweise
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (Art. 204 Abs. 1 ZPO; Ausnahmen siehe Art. 204 Abs. 3 ZPO), so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt (Art. 135 ZPO). Verschiebungsgesuche können insbesondere abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und nicht genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden.
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (bspw. Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO). Die Gegenpartei ist über die Vertretung vorgängig zu orientieren (Art. 204 Abs. 4 ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00004).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.
- Zur Verhandlung sind alle erforderlichen Unterlagen (Verträge, [Mahn-]Schreiben etc.) mitzubringen, sofern sie nicht bereits mit dem Gesuch eingereicht wurden.
- Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens wird auf den beiliegenden Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO) verwiesen, Art. 202-212.
Bemerkungen: Schlichtungsgesuch, Vorladung und sämtliche Beilagen manuell im Briefkasten der
Beklagten eingeworfen. Briefkasten ist bewirtschaftet. "
Publikationsnummer: HR02-1005548177, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 134 vom 15.07.2019, Publ. 1004675321).
Statutenänderung:
10.08.2022.
Sitz neu:
Bonstetten.
Domizil neu:
Stallikerstrasse 1b, 8906 Bonstetten.
Zweck neu:
Die Gesellschaft bezweckt die Reinigung und Pflege von Gebäuden und Garten. Dienstleistungen im Bereich Privat und Gewerbe, insbesondere Reparaturen, Umbauten, Räumungen- und Abbrucharbeiten. Ankauf, Verkauf sowie Import von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im in- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritten eingehen.
Publikationsnummer: HR02-1004675321, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
VF Allrounder GmbH, in Affoltern am Albis, CHE-294.213.372, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 65 vom 03.04.2017, S.0, Publ. 3440699).
Domizil neu:
Haselbachstrasse 6b, 8910 Affoltern am Albis.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.