• UBS Investment Foundation 5

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.7.001.346-9
    Branche: Betreiben von Treuhand- und sonstige Fondinstitutionen

    Alter der Firma

    19 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu UBS Investment Foundation 5

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über UBS Investment Foundation 5

    • UBS Investment Foundation 5 hat den Sitz in Zürich und ist aktiv. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Betreiben von Treuhand- und sonstige Fondinstitutionen» tätig.
    • Im Management sind 17 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Organisation am 29.05.2006.
    • Die Organisation hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 11.03.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die Organisation ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-112.953.634 eingetragen.
    • Alte Jakobstrasse Berlin (Zürich) AG, Am Martinszehnten Frankfurt (Zürich) AG, Am Seestern Düsseldorf (Zürich) AG haben die gleiche Adresse wie UBS Investment Foundation 5.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Treuhand- und sonstige Fondinstitutionen

    Firmenzweck

    Die Anlagestiftung bezweckt die gemeinschaftliche Anlage und Verwaltung der ihr von Einrichtungen gemäss Art. 6 (nachstehend «Anlegerin» genannt) anvertrauten Vermögenswerte. Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf folgende Einrichtungen: a) in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen; b) juristische Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Buchstabe a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen. Der Stiftungsrat kann zusätzliche Aufnahmekriterien festlegen, die sich u.a. aus der Veränderung rechtlicher und steuerlicher Grundlagen ergeben. Er hält diese in einer separaten Regelung fest. Vor diesem Hintergrund kann die Geschäftsführung nach Art. 14 Abs. 8a von den Anlegerinnen verlangen, von ihr als notwendig erachtete Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Die Geschäftsführung entscheidet endgültig darüber, ob die Voraussetzungen für den Beitritt zur Anlagestiftung als Anlegerin erfüllt sind.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zürich 31.01.2018

    Möchten Sie die Revisionsstelle anpassen? Klicken Sie hier.

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    KPMG AG
    Zürich 21.12.2009 30.01.2018
    KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler SA in Liquidation
    Zürich 28.12.2007 25.01.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Credit Suisse Anlagestiftung 2. Säule
    • Credit Suisse Investment Foundation 2nd pillar
    • Credit Suisse Fondazione d'investimento 2 pilastro
    • Credit Suisse Fondation de placement 2e pilier
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: UBS Investment Foundation 5

    SHAB 250311/2025 - 11.03.2025
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006278353, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    UBS Investment Foundation 5, in Zürich, CHE-112.953.634, Stiftung (SHAB Nr. 244 vom 16.12.2024, Publ. 1006205192).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Zeller, Beat, von Thalwil, in Freienbach, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Oppikofer, Matthias, von Bern, in Wegenstetten, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Heim, Christian, von Zürich, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Meyer, Tobias, von Basel, in Baar, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 241216/2024 - 16.12.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: HR02-1006205192, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Credit Suisse Anlagestiftung 2. Säule, in Zürich, CHE-112.953.634, Stiftung (SHAB Nr. 241 vom 11.12.2024, Publ. 1006200997).

    Urkundenänderung:
    28.11.2024.

    Name neu:
    UBS Investment Foundation 5.

    Uebersetzungen des Namens neu:
    [Die Übersetzungen werden im Handelsregister gelöscht].

    Zweck neu:
    Die Anlagestiftung bezweckt die gemeinschaftliche Anlage und Verwaltung der ihr von Einrichtungen gemäss Art. 6 (nachstehend «Anlegerin» genannt) anvertrauten Vermögenswerte.

    Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf folgende Einrichtungen:
    a) in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen;
    b) juristische Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Buchstabe a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen. Der Stiftungsrat kann zusätzliche Aufnahmekriterien festlegen, die sich u.a. aus der Veränderung rechtlicher und steuerlicher Grundlagen ergeben. Er hält diese in einer separaten Regelung fest. Vor diesem Hintergrund kann die Geschäftsführung nach Art. 14 Abs. 8a von den Anlegerinnen verlangen, von ihr als notwendig erachtete Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Die Geschäftsführung entscheidet endgültig darüber, ob die Voraussetzungen für den Beitritt zur Anlagestiftung als Anlegerin erfüllt sind.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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