Eingetragen seit
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Trilena AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.12.2005
Löschung im Handelsregister
23.12.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-320.3.058.457-9
UID/MWST
CHE-112.673.904
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist Import, Export, Handel und Produktion von Lebensmittelzusatzstoffen sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Food- und Non-Food im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Massnahmen treffen und alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Trilena AG
- Marroni-Express AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Trilena AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3246037, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Trilena AG, Dammstrasse 1, 8037 Zürich
- Datum des Schlusses: 16.12.2016
Konkursamt Unterstrass-Zürich 8042 Zürich
Publikationsnummer: 3243273, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Trilena AG in Liquidation, in Zürich, CHE-112.673.904, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 19 vom 28.01.2016, Publ. 2624529). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 16.12.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3038611, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Trilena AG, Dammstrasse 1, 8037 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Unterstrass-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Unterstrass-Zürich 8042 Zürich