• TheVillage Start-up & Brandbuilding AG

    SH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-501.3.020.902-6
    Branche: Erbringung personenbezogener Dienstleistungen der Gesundheit und Schönheit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu TheVillage Start-up & Brandbuilding AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung personenbezogener Dienstleistungen der Gesundheit und Schönheit

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Begleitung und Beratung von sowie Beteiligung an Start-ups, die Entwicklung von Immobilienprojekten und den Aufbau von Marken. Weiter bezweckt sie den Betrieb eines Kosmetikstudios, insbesondere für Permanent Make-up, sowie Erbringen von Schulungen und Dienstleistungen in allen diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • TheVillage AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: TheVillage Start-up & Brandbuilding AG

    SHAB 250424/2025 - 24.04.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006315804, Handelsregister-Amt Schaffhausen, (290)

    TheVillage Start-up & Brandbuilding AG, in Schaffhausen, CHE-313.751.407, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 100 vom 25.05.2023, Publ. 1005753831). Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 231219/2023 - 19.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004194, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, TheVillage Start-up & Brandbuilding AG Betroffene Organisation: TheVillage Start-up & Brandbuilding AG CHE-313.751.407 Vordergasse 6
  • Schaffhausen Ausgangslage: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven. Die Aufforderung konnte nicht an das Domizil der Rechtseinheit zugestellt werden und wurde daher im SHAB vom 05.07.2023 publiziert. Es wurde kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Gesellschaft geltend gemacht. Weitere Betroffene wurden mit Publikation im SHAB vom 21.08.2023 ergebnislos aufgefordert. Verfügung:
    1. Die aufgeführte Rechtseinheit wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ""Die Gesellschaft wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.""
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, ab Publikation, beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen Mühlentalstrasse 105 8200 Schaffhausen Frist: 30 Tage

    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen "

  • SHAB 230821/2023 - 21.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000011680, Handelsregister-Amt Schaffhausen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 21.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen Aufforderung der weiteren Betroffenen, TheVillage Start-up & Brandbuilding AG Betroffene Organisation: TheVillage Start-up & Brandbuilding AG CHE-313.751.407 Vordergasse 6

  • Schaffhausen Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art.
  • Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105,
  • Schaffhausen

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