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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
09.02.2010
Löschung im Handelsregister
13.06.2024
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zurzach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.041.783-5
UID/MWST
CHE-115.416.373
Branche
Allgemeiner Hochbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Neubau, Umbau und die Renovationen von Immobilien. Sie kann als General- und Totalunternehmen auftreten, Bauleitungen und Bauführungen übernehmen, sowie Montagearbeiten aller Art erledigen. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Gartenbau, Hoch und Tiefbau, Hauswartungen und Verwaltungen. Handel mit Baumaterial, Baumaschinen aller Art, sowie Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- TEO BAU GmbH
- startkredit.ch GmbH
- FX Sàrl
- Swissness Homeservices GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: TEO BAU GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005401413, Handelsregister-Amt Aargau
TEO BAU GmbH, in Rümikon, CHE-115.416.373, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 166 vom 27.08.2020, Publ. 1004966180).
Firma neu:
TEO BAU GmbH in Liquidation.
Sitz neu:
Zurzach. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 03.01.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 03.01.2022, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000019555, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 01.02.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 01.02.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.02.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Vorläufige Konkursanzeige TEO BAU GmbH Schuldner: TEO BAU GmbH CHE-115.416.373 Dorfstrasse 25
hat, haben sich beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./la
Publikationsnummer: UV02-0000001470, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen TEO BAU GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die Gesellschaft Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG, wird mit Wirkung ab Montag, 3. Januar 2022, aufgelöst.
- Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
- Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
- Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Mitteilung nach Rechtskraft an: - das Regionale Betreibungsamt Bad Zurzach - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau (samt Rechtskraftbescheinigung, als Mitteilung i.S.v. Art. 158 HRegV) - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 3. Januar 2022 Präsidium des Zivilgerichts Zurzach Geschäftsnummer: SZ.2021.43 Entscheiddatum: 03.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO). Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.01.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,