• TEO BAU GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.041.783-5
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu TEO BAU GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Neubau, Umbau und die Renovationen von Immobilien. Sie kann als General- und Totalunternehmen auftreten, Bauleitungen und Bauführungen übernehmen, sowie Montagearbeiten aller Art erledigen. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur, Gartenbau, Hoch und Tiefbau, Hauswartungen und Verwaltungen. Handel mit Baumaterial, Baumaschinen aller Art, sowie Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • TEO BAU GmbH
    • startkredit.ch GmbH
    • FX Sàrl
    • Swissness Homeservices GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: TEO BAU GmbH in Liquidation

    SHAB 09.02.2022
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005401413, Handelsregister-Amt Aargau

    TEO BAU GmbH, in Rümikon, CHE-115.416.373, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 166 vom 27.08.2020, Publ. 1004966180).

    Firma neu:
    TEO BAU GmbH in Liquidation.

    Sitz neu:
    Zurzach. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 03.01.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 03.01.2022, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 220201/2022 - 01.02.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000019555, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 01.02.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 01.02.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.02.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Vorläufige Konkursanzeige TEO BAU GmbH Schuldner: TEO BAU GmbH CHE-115.416.373 Dorfstrasse 25

  • Rümikon AG Datum der Konkurseröffnung: 18.01.2022 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen: Mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 3. Januar 2022 (Rechtskraft am 18. Januar
  • wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./la

  • SHAB 220107/2022 - 07.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001470, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen TEO BAU GmbH Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: TEO BAU GmbH CHE-115.416.373 Dorfstrasse 25
  • Rümikon AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft In Erwägung ziehend - dass das Handelsregisteramt des Kantons Aargau mit Eingabe vom 14. September
  • die Mitteilung machte, dass die Gesellschaft über kein Domizil mehr verfüge und auch auf entsprechende Aufforderung hin diesen Mangel nicht behoben habe, - dass der Gesellschaft mit Verfügung vom 18. Oktober 2021 Gelegenheit gegeben wurde, zu dieser Mitteilung und der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen, - dass eine Stellungnahme auch innert mit Verfügung vom 16. November 2021 angesetzter Nachfrist nicht einging, - dass das Gericht auf entsprechende Mitteilung eines Organisationsmangels gestützt auf Art. 731b Abs. 1 bis OR der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen kann, binnen derer der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art.
  • Abs. 1 bis Ziff. 1 OR), das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen (Art.
  • Abs. 1 bis Ziff. 2 OR) oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen kann (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR), - dass die Gesellschaft mehrere Fristen verstreichen liess, weshalb sie nicht willens oder in der Lage zu sein scheint, sich vernehmen zu lassen, womit es sich rechtfertigt und verhältnismässig erscheint, die Gesellschaft androhungsgemäss infolge eines andauernden Organisationsmangels in Anwendung von Art. 731b OR aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen, - dass ausgangsgemäss die Gesellschaft die Gerichtskosten trägt (Art. 106 Abs. 1 ZPO) und mangels Antrag sowie mangels entstandener Aufwendungen keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind, erkennt der Gerichtspräsident:
    1. Die Gesellschaft Teo Bau GmbH, Dorfstrasse 25, 5464 Rümikon AG, wird mit Wirkung ab Montag, 3. Januar 2022, aufgelöst.
    2. Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
    4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
    5. Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
    6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Mitteilung nach Rechtskraft an: - das Regionale Betreibungsamt Bad Zurzach - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau (samt Rechtskraftbescheinigung, als Mitteilung i.S.v. Art. 158 HRegV) - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 3. Januar 2022 Präsidium des Zivilgerichts Zurzach Geschäftsnummer: SZ.2021.43 Entscheiddatum: 03.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO). Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.01.2022

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
  • Bad Zurzach

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