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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.12.2016
Löschung im Handelsregister
07.09.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Adliswil
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.060.263-3
UID/MWST
CHE-457.131.802
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung für und den Import und Export von Inneneinrichtungen insbesondere im Glas- und Trennwandsektor sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann Darlehen an Nahestehende gewähren.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Swiss Wall Systems GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Swiss Wall Systems GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005282539, Handelsregister-Amt Zürich
Swiss Wall Systems GmbH, in Adliswil, CHE-457.131.802, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 36 vom 22.02.2021, Publ. 1005106346).
Firma neu:
Swiss Wall Systems GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 23.06.2021 hat das Bezirksgericht Horgen die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 24.08.2021 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV02-0000000904, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 25.06.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.09.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen Swiss Wall Systems GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Swiss Wall Systems GmbH CHE-457.131.802 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt. [3. - 5. ...] Geschäftsnummer: EO210006-F Entscheiddatum: 23.06.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren. Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).. Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,
Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.
Publikationsnummer: UV02-0000000803, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 25.05.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid Swiss Wall Systems GmbH Klagende Partei: Swiss Wall Systems GmbH CHE-457.131.802 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um folgende Unterlagen einzureichen: a) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch für die Gesellschaft zeichnungsberechtigte Personen, und b) die Erklärung des Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung; sowie c) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, die die Wohnsitzanforderungen von Art. 814 Abs. 3 OR erfüllt.
- Bei Säumnis oder ungenügendem Nachweis gemäss den Aufforderungen in der vorstehenden Ziffer wird das Gericht die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen.
- Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2 ZPO). [...] Geschäftsnummer: EO210006-F Entscheiddatum: 14.05.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.06.2021 Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3
8810 Horgen Bemerkungen:
Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.