Auskünfte zu Stiftung Contact
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Über Stiftung Contact
- Stiftung Contact hat den Sitz in Bern und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen».
- Das Management der am 24.12.1983 gegründeten Organisation Stiftung Contact besteht aus 13 Personen.
- Der Handelsregistereintrag der Organisation wurde zuletzt am 22.08.2025 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die Organisation ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-106.080.021 eingetragen.
- 4 verschiedene Marken oder Gesuche wurden von der Organisation Stiftung Contact beim IGE eingetragen.
Management (13)
neueste Stiftungsräte
Markus Jann,
Maurane Vanessa Joëlle Riesen,
Salome Steinle,
Daniel Kancz,
Reto Müller
Geschäftsleitung
neuste Zeichnungsberechtigte
Mirjam Rotzler,
Simone Marianne Schär,
Daniel Kancz,
Reto Müller,
Carl Müller
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
24.12.1983
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Bern
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-035.7.002.275-6
UID/MWST
CHE-106.080.021
Branche
Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen
Firmenzweck
Menschen und ihren Bezugspersonen in schwierigen Lebensphasen, insbesondere im Zusammenhang mit Abhängigkeitsproblemen, beizustehen und durch geeignete Aktivitäten diese Probleme zu vermindern; Massnahmen zu unterstützen, die eine Reduktion der Abhängigkeitsprobleme zum Ziel haben; Gemeinden sowie öffentliche und private Institutionen in ihren Bemühungen zur Bewältigung von Abhängigkeitsproblemen zu beraten und zu unterstützen. Zur Erfüllung dieser Zwecke kann die Stiftung geeignete Einrichtungen schaffen oder übernehmen oder sich an solchen beteiligen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Balmer-Etienne AG Bern | Bern | 11.10.2024 |
Frühere Revisionsstelle (3)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Schönenberger Die Treuhänder AG | Muri bei Bern | 13.01.2022 | 05.11.2023 | |
Bommer + Partner Treuhand KLG | Bern | 12.01.2021 | 12.01.2022 | |
PricewaterhouseCoopers AG | Bern | 31.03.2010 | 22.03.2011 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Stiftung Contact Netz
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Marken
Marke | Eintragungsdatum | Status | Nummer |
---|---|---|---|
zur Marke | 17.05.2021 | aktiv | 06694/2021 |
17.05.2021 | aktiv | 06694/2021 |
Neueste SHAB-Meldungen: Stiftung Contact
Publikationsnummer: UV04-0000001630, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Bern - Zivilabteilung, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern Markus Omlin Gerichtsentscheid: Besetzung Oberrichter Zuber (Instruktionsrichter) Gerichtsschreiberin Zwahlen Verfahrensbeteiligte Markus Omlin, [...] Kläger / Gesuchsteller gegen Stiftung Contact, Monbijoustrasse 70, 3007 Bern (UID: CHE-106.080.021) vertreten durch Advokat Gerry Bosshard, ADVOTECK ADVOKATEN, Burgunderstrasse 36, Postfach 234, 4009 Basel Beklagte / Gesuchsgegnerin Gegenstand Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 7. Mai 2025 Der Instruktionsrichter entscheidet:
- Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren HG 25 60 wird abgewiesen.
- Für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen.
- Zu eröffnen: - dem Kläger (durch Publikation im SHAB) - der Beklagten (Einschreiben) Bern, 2
- August 2025 Der Instruktionsrichter Oberrichter Zuber Die Gerichtsschreiberin: Zwahlen Schriftliche Entscheidbegründung Der vorliegende Entscheid wird ohne schriftliche Begründung eröffnet. Gemäss Art. 239 Abs. 1 und 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) i.V.m. 112 Abs. 2 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) können die Verfahrensparteien innert einer Frist von 30 Tagen ab Eröffnung des Entscheiddispositivs eine schriftliche Entscheidbegründung nachverlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid ist nicht vollstreckbar, solange nicht entweder diese Frist unbenützt abgelaufen oder die vollständige Ausfertigung eröffnet worden ist (Art. 112 Abs. 2 BGG). Erst der begründete Entscheid kann mit Beschwerde beim Schweizerischen
Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. Eine detaillierte Belehrung zur Beschwerdeerhebung an das Bundesgericht wird auf der schriftlichen
Entscheidbegründung vermerkt sein.
Publikationsnummer: UV04-0000001629, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Bern - Zivilabteilung, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern Markus Omlin Gerichtsentscheid: Markus Omlin, [...] Kläger gegen Stiftung Contact, Monbijoustrasse 70, 3007 Bern (UID: CHE-106.080.021) vertreten durch Advokat Gerry Bosshard, ADVOTECK ADVOKATEN, Burgunderstrasse 36, Postfach 234, 4009 Basel Beklagte Gegenstand Klage und Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 7. Mai 2025 Der Instruktionsrichter verfügt:
- Das Gesuch um Zustellung auf dem Postweg des Klägers vom 23. Juli 2025 (persönlich überbracht) ist am 24. Juli 2025 beim Handelsgericht eingegangen. Ein Doppel der Eingabe (mit Beilagen) geht an die Beklagte.
- Die Eingabe («Replik») des Klägers vom 18. August 2025 (Postaufgabe am 19. August 2025) ist beim Handelsgericht eingegangen. Ein Doppel der Eingabe (samt Beilagen) geht an die Beklagte.
- Die Eingabe vom 18. August 2025 ist bezüglich der Bezeichnung der Parteivertretung ungebührlich. Der Kläger kann die Eingabe innert einer Nachfrist von 10 Tagen verbessern; andernfalls gilt die Eingabe im Hauptverfahren als nicht erfolgt. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass im Hauptverfahren einzig Frist zur Stellungnahme zum Antrag um Leistung einer Sicherheit für die Parteientschädigung sowie zu den weiteren Verfahrensanträgen (Verfahrensanträge 2 - 4) angesetzt wurde. Frist zur schriftlichen Replik zur Sache wird zu gegebener Zeit angesetzt.
- Bezüglich des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege ergeht ein separater Entscheid.
- Das Gesuch um direkte postalische Zustellung von Verfügungen und Entscheiden an den Kläger in Deutschland wird abgewiesen.
- Das Gesuch um Löschung der Publikation im SHAB wird abgewiesen.
- Der Kläger wird aufgefordert, innert 40 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 8'000.00 auf das Postkonto 60-454290-1 (IBAN CH51 0900 0000 6045 4290 1) des Handelsgerichts des Kantons Bern einzuzahlen.
- Zu eröffnen: - dem Kläger (durch Publikation im SHAB) - der Beklagten (A-Post) Begründung zu Ziff. 5 und 6:
- [...]
2. [...] Der Instruktionsrichter:
Oberrichter Zuber
Publikationsnummer: HR02-1006239915, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Stiftung Contact, in Bern, CHE-106.080.021, Stiftung (SHAB Nr. 244 vom 16.12.2024, Publ. 1006205429).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rotzler, Mirjam, von Basel, in Ettingen, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.