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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.08.2010
Löschung im Handelsregister
18.09.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Benken (SG)
Handelsregisteramt
SG
Handelsregister-Nummer
CH-320.4.067.772-9
UID/MWST
CHE-115.945.358
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Durchführung und Vermittlung von Geschäften im Consulting-, Beratungs-, Gastro-, Immobilien-, Neubau- und Umbaubereich, Handel mit sowie Import und Export von Fahrzeugen und Baumaterialien sowie Artikel im Bereich Pferdesport, Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken im In- und Ausland sowie Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: STAR-PARADE GmbH
Publikationsnummer: HR03-1004718794, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
STAR-PARADE GmbH, in Benken (SG), CHE-115.945.358, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 139 vom 20.07.2018, S.0, Publ. 4372739). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Publikationsnummer: 4372739, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)
STAR-PARADE GmbH, in Benken SG, CHE-115.945.358, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 254 vom 31.12.2015, Publ. 2573535). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 103, 104 und 105 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.
Publikationsnummer: 4267927, Handelsregister-Amt St. Gallen
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR). Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,