Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Sofis AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.12.1988
Löschung im Handelsregister
28.08.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Lenzburg
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.924.430-2
UID/MWST
CHE-101.547.891
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Herstellung von Computersoftware und Handel mit Computerhardware und Computersoftware sowie Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen; kann sich an Unternehmungen beteiligen, Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern, Hypothekar- und andere Darlehen gewähren, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Beteiligungen, Grundeigentum und Immobilien erwerben, belasten, veräussern, verwalten und vermieten.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
DMS Treuhand und Finanz AG | Cham | 31.12.2003 | 07.10.2015 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Sofis AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Sofis AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3997549, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Sofis AG in Liquidation, 5600 Lenzburg
- Datum der Konkurseröffnung: 27.11.2017 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Mit Verfügung der 2. Kammer des Handelsgerichts des Kts. Aargau vom 24.10.2017 (in Rechtskraft am 27.11.2017) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim
Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DBo Konkursamt Aargau 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 3832327, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom 24. Oktober 2017 Besetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident Gerichtsschreiber Schneuwly Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin Sofis AG in Liquidation, ohne Domizil, Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Der Vizepräsident erkennt: 1. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 24. Oktober 2017, 16:00 Uhr, angeordnet. 2. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 3. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 4. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 24. Oktober 2017
Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer
Publikationsnummer: 3763995, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung vom 19. September 2017 Gesuchsteller: Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin: Sofis AG in Liquidation, ohne Domizil, Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Der Vizepräsident verfügt: 1. Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO). 2. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO). 3. Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB)
Aarau, 19. September 2017 Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer