• SGL by Varga GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.062.725-1
    Branche: Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu SGL by Varga GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über SGL by Varga GmbH in Liquidation

    • SGL by Varga GmbH in Liquidation mit Sitz in Spreitenbach ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern». SGL by Varga GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 06.10.2017.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 21.05.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die im Handelsregister AG eingetragene UID lautet CHE-485.431.959.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Firmenzweck

    Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Fahrzeugreinigung sowie Handel und Vertrieb von Produkten und Geräten, insbesondere im vorgenannten Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des ln- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • SGL by Varga Sagl in liquidazione
    • SGL by Varga Sagl
    • SGL by Varga Sàrl
    • SGL by Varga Ltd liab. Co in liquidation
    • SGL by Varga Sàrl en liquidation
    • SGL by Varga Ltd liab. Co
    • SGL by Varga GmbH
    • SwissGreenLine by Varga Sagl
    • SwissGreenLine by Varga Sàrl
    • SwissGreenLine by Varga GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SGL by Varga GmbH in Liquidation

    SHAB 250521/2025 - 21.05.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006337523, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    SGL by Varga GmbH, in Spreitenbach, CHE-485.431.959, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 237 vom 05.12.2024, Publ. 1006196117).

    Firma neu:
    SGL by Varga GmbH in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (SGL by Varga Sàrl en liquidation) (SGL by Varga Sagl in liquidazione) (SGL by Varga Ltd liab. Co in liquidation). Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 09.04.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.04.2025, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 250516/2025 - 16.05.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000049229, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 16.05.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 16.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 16.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige SGL by Varga GmbH Schuldner: SGL by Varga GmbH CHE-485.431.959 Schmittegass 61

  • Spreitenbach Datum der Konkurseröffnung: 29.04.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 09.04.2025 (in Rechtskraft am 29.04.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den
    Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./SA

  • SHAB 250226/2025 - 26.02.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001461, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Verfügung vom 19. Februar 2025 / SZ.2025.40 Gerichtsentscheid: Betroffene: SGL by Varga GmbH, Schmittegass 61, 8957 Spreitenbach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Gerichtspräsidentin verfügt: 1. Die Anzeige vom 18. Februar 2025 wird der Betroffenen zugestellt. 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand durch Einsetzung und Eintragung eines vorsitzenden Geschäftsführers/Direktors, welcher die Gesellschaft vertreten kann und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
    Die Verfügung wird der Betroffenen hiermit öffentlich zugestellt. Bezirksgericht Baden
    Präsidium des Zivilgerichts

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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