• SEVAR Process AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.031.638-5
    Branche: Handel (Maschinen)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu SEVAR Process AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (Maschinen)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Vertrieb von SEVAR-Bandtrocknern und Peripherieequipment wie Wärmetauschern, Biofiltern, Schlammbunkern, Trockengutsilos, Abluftwäschern und Fördertechnik, Beteiligung an öffentlichen und nichtöffentlichen Ausschreibungen für die Lieferung von Band-Trocknungsanlagen, Abgabe von Offerten, Abschluss von Liefer- und Betreiberverträgen für Trocknungsanlagen, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Messeauftritten auf Fachmessen für Umwelttechnik und erneuerbare Energien, Internet-Auftritt von SEVAR, Projektmanagement, Verkauf schlüsselfertiger Gesamtanlagen zur Trocknung von Klärschlämmen und Gärresten sowie von Biogas-Blockheizkraftwerken und Biomasse-Heizkraftwerken; kann Liegenschaften kaufen, verkaufen und verwalten, Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige und verwandte Unternehmungen erwerben sowie eigene und erworbene Patente verwerten oder verkaufen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • SEVAR Process AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SEVAR Process AG in Liquidation

    SHAB 211130/2021 - 30.11.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005345760, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    SEVAR Process AG in Liquidation, in Seengen, CHE-114.860.535, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 186 vom 24.09.2020, Publ. 1004985438). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 22.11.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 211124/2021 - 24.11.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000020401, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 24.11.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 24.11.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.11.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Schluss des Konkursverfahrens SEVAR Process AG Schuldner: SEVAR Process AG CHE-114.860.535 c/o Sandmeier Treuhand AG, Schulstrasse 11

  • Seengen Datum des Schlusses: 22.11.2021
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    /kj

  • SHAB 210708/2021 - 08.07.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000020679, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 08.07.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 08.07.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.07.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden Kollokationsplan und Inventar SEVAR Process AG Schuldner: SEVAR Process AG CHE-114.860.535 c/o Sandmeier Treuhand AG, Schulstrasse 11

  • Seengen Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 28.07.2021 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2021 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7, 5036 Oberentfelden Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der
    Auflagefrist beim Bezirksgericht Lenzburg, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen,
    ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./kj

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