• Serwil GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.078.761-6
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Eingetragen seit

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Serwil GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Serwil GmbH

    • Serwil GmbH hat den Sitz in Glattbrugg und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Übriger Aus- und Innenausbau».
    • Das Management der Firma Serwil GmbH besteht aus einer Person.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 01.12.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Im Handelsregister ist die Firma Serwil GmbH unter UID CHE-289.148.970 eingetragen.
    • Neben der Firma Serwil GmbH sind 3 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Anatomicus Medizinische Massage GmbH, DMZ Shop GmbH, iSource AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck

    Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Produkten in den Bereichen Sanitär, Boden- und Wandbeläge sowie allen Baumaterialien. Sie nimmt Renovationen, Um- und Ausbauten neuer und bestehender Liegenschaften vor. Ferner übernimmt sie Industrievertretungen für internationale Hersteller, Marken und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Serwil GmbH

    SHAB 251201/2025 - 01.12.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001667, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 01.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 01.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg Gerichtliche Vorladung von Serwil GmbH Vorgeladene Partei(en): Serwil GmbH CHE-289.148.970 Europastrasse 3

  • Glattbrugg Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor dem Friedensrichteramt zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: IA250231-T Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Opfikon Oberhauserstrasse 25
  • Glattbrugg 16.12.2025, 14:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung aus Arbeitsvertrag Säumnisfolgen: Bleibt die klagende Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt die beklagte Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird entweder die Klagebewilligung erteilt (Art. 206 Abs. 2 ZPO) oder es kann bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- ein Entscheidvorschlag unterbreitet oder auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- (auch in Abwesenheit der beklagten Partei) ein Entscheid gefällt werden. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwerts anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf CHF 10'000.- oder weniger (Entscheidvorschlag) bzw. CHF 2'000.- oder weniger (Entscheid). Die Schlichtungsbehörde stellt bei einem allfälligen Entscheidvorschlag bzw. Entscheid auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden klagenden Partei ab. Bleiben beide Parteien persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO). Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse bis CHF 1'000.geahndet werden (Art. 206 Abs. 4 ZPO).
    Ergänzende rechtliche Hinweise: Die vollständigen Akten können beim Friedensrichteramt Opfikon nach Voranmeldung
    eingesehen werden.

  • SHAB 251006/2025 - 06.10.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000001592, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 06.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg Gerichtliche Vorladung von Serwil GmbH Vorgeladene Partei(en): Serwil GmbH CHE-289.148.970 Europastrasse 3

  • Glattbrugg Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: IA250172-T Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Oberhauserstr. 25, 8152 Glattbrugg 22.10.2025, 10:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Forderung aus Arbeitsvertrag Säumnisfolgen: Bleibt die klagende Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt die beklagte Partei persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird entweder die Klagebewilligung erteilt (Art. 206 Abs. 2 ZPO) oder es kann bis zu einem Streitwert von CHF 10'000.- ein Entscheidvorschlag unterbreitet oder auf Antrag der klagenden Partei bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.- (auch in Abwesenheit der beklagten Partei) ein Entscheid gefällt werden. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwerts anlässlich der Schlichtungsverhandlung auf CHF 10'000.- oder weniger (Entscheidvorschlag) bzw. CHF 2'000.- oder weniger (Entscheid). Die Schlichtungsbehörde stellt bei einem allfälligen Entscheidvorschlag bzw. Entscheid auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden klagenden Partei ab. Bleiben beide Parteien persönlich der Verhandlung unentschuldigt fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO). Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse bis CHF 1'000.geahndet werden (Art. 206 Abs. 4 ZPO).
    Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Schlichtungsgesuch der klagenden Partei samt Beilagen kann beim
    Friedensrichteramt Opfikon bezogen werden.

  • SHAB 241002/2024 - 02.10.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006143057, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Serwil GmbH, in Opfikon, CHE-289.148.970, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2023, Publ. 1005661869).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Ates, Ilhan, von Weinfelden, in Weinfelden, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Erdem, Muhammed, von Zürich, in Zürich, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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