Auskünfte zu Grokoli AG in Liquidation
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Über Grokoli AG in Liquidation
- Grokoli AG in Liquidation mit Sitz in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen». Grokoli AG in Liquidation ist in Liquidation.
- Grokoli AG in Liquidation hat eine Person im Management.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 18.09.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Grokoli AG in Liquidation lautet CHE-216.341.488.
- Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH, LEGTAX AG sind an derselben Adresse eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.01.2011
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-320.3.068.660-4
UID/MWST
CHE-216.341.488
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Softwareentwicklung, die Wartung von Software sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Grokoli AG
- SCS-precision AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Grokoli AG in Liquidation
Publikationsnummer: KK01-0000053761, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABAR 18.09.2025 Zusätzliche Publikationen: KABSG 18.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 18.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige Grokoli AG Schuldner: Grokoli AG CHE-216.341.488 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
ersichtlich ist
Publikationsnummer: HR02-1006435401, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Grokoli AG, in Herisau, CHE-216.341.488, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 109 vom 10.06.2025, Publ. 1006351485).
Firma neu:
Grokoli AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 15.08.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Publikationsnummer: UV01-0000002449, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Grokoli AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Grokoli AG CHE-216.341.488 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Grokoli AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-216.341.488, wird mit Wirkung ab Freitag, 15. August 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 15.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 25.08.2025 Kontaktstelle:
Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
SV4 25 192
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.