Auskünfte zu Salesline GmbH in Liquidation
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Über Salesline GmbH in Liquidation
- Salesline GmbH in Liquidation hat den Sitz in Herisau, ist in Liquidation und im Bereich «Telefon und Telekommunikation» tätig.
- Die Firma wurde am 10.10.2006 gegründet und hat 0 Personen im Management.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 06.05.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Salesline GmbH in Liquidation lautet CHE-113.203.381.
- Unternehmen mit derselben Adresse wie Salesline GmbH in Liquidation: BIN Solutions AG, Decken Wand Bau GmbH, Erfolg Holding AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
10.10.2006
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.034.100-5
UID/MWST
CHE-113.203.381
Branche
Telefon und Telekommunikation
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft Ist das Erbringen und der Vertrieb von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Versicherungen, EDV, Fahrzeughandel und Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Salesline GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Salesline GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000051850, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 06.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.05.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Salesline GmbH in Liquidation Schuldner: Salesline GmbH in Liquidation CHE-113.203.381 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 06.05.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: HR02-1006020261, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Salesline GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-113.203.381, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 52 vom 14.03.2024, Publ. 1005985748). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 23.04.2024, mit Wirkung ab dem 23.04.2024, 08.00 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 23.04.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001169, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 26.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Salesline GmbH in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Salesline GmbH in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 23. April 2024
- Über die Salesline GmbH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-113.203.381, wird mit Wirkung ab Dienstag, 23. April 2024, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durch-führung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Kon-kursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV1 24 116