• Safetyacademy GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.4.003.781-4
    Branche: Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Safetyacademy GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Schulung von Personal im Sicherheitsbereich, deren Aus- und Weiterbildung weltweit sowie Beratung von Privatpersonen und Firmen in Sicherheitsfragen; kann Handel mit sowie Import und Export von Waren aller Art betreiben, Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Safetyacademy GmbH
    • Eule Consulting GmbH
    • Rolf Hinnen Informatik GmbH
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Safetyacademy GmbH in Liquidation

    SHAB 29.07.2022
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005532236, Handelsregister-Amt Aargau

    Safetyacademy GmbH, in Böttstein, CHE-109.626.896, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 195 vom 09.10.2017, Publ. 3797767).

    Firma neu:
    Safetyacademy GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 06.07.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 06.07.2022, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 220707/2022 - 07.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000575, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 07.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Entscheid vom 6. Juli 2022 (SZ.2022.32) Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Safetyacademy GmbH, Gewerbestrasse 38, 5314 Kleindöttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft In Erwägung ziehend - dass das Handelsregisteramt des Kantons Aargau mit Eingabe vom 26. April 2022 die Mitteilung machte, dass die Gesellschaft über kein Domizil mehr verfüge und auch auf entsprechende Aufforderung hin diesen Mangel nicht behoben habe, - dass der Gesellschaft mit Verfügung vom 16. Mai 2022 Gelegenheit gegeben wurde, zu dieser Mitteilung und der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen, - dass eine Stellungnahme auch innert mit Verfügung vom 14. Juni 2022 angesetzter Nachfrist nicht einging, - dass das Gericht auf entsprechende Mitteilung eines Organisationsmangels gestützt auf Art. 731b Abs. 1 bis OR der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen kann, binnen derer der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art.

  • Abs. 1 bis Ziff. 1 OR), das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen (Art.
  • Abs. 1 bis Ziff. 2 OR) oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen kann (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR), - dass die Gesellschaft mehrere Fristen verstreichen liess, weshalb sie nicht willens oder in der Lage zu sein scheint, sich vernehmen zu lassen, womit es sich rechtfertigt und verhältnismässig erscheint, die Gesellschaft androhungsgemäss infolge eines andauernden Organisationsmangels in Anwendung von Art. 731b OR aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen, - dass ausgangsgemäss die Gesellschaft die Gerichtskosten trägt (Art. 106 Abs. 1 ZPO) und mangels Antrag sowie mangels entstandener Aufwendungen keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind, erkennt der Gerichtspräsident:
    1. Die Gesellschaft Safetyacademy GmbH, Gewerbestrasse 38, 5314 Kleindöttingen, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022, 16.00 Uhr, aufgelöst.
    2. Es wird die Liquidation der Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.
    4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides.
    5. Die Gerichtskosten von CHF 1'500.00 (inkl. Publikationskosten) werden der Gesellschaft auferlegt.
    6. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Rechtsmittelbelehrung (Art. 308 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Berufung angefochten werden. Mit der Berufung kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 310 ZPO). Die Berufung ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 311 Abs. 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Berufungsfrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem unbenutzten Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Berufung erhoben, so hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Entscheides im

    Umfang der Anträge (Art. 315 Abs. 1 ZPO). Bad Zurzach, 6. Juli 2022
    Präsidium des Zivilgerichts

  • SHAB 220616/2022 - 16.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000549, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 16.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.12.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Verfügung vom 14. Juni 2022 (SZ.2022.32) Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Safetyacademy GmbH, Gewerbestrasse 38, 5314 Kleindöttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident verfügt:

    1. Der Gesellschaft wird eine nicht erstreckbare Nachfrist von 10 Tagen angesetzt, um schriftlich zur mittels Verfügung vom 16. Mai 2022 zugestellten bzw. publizierten Mitteilung des Handelsregisteramts sowie der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen (erste Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt am 17. Mai 2022).
    2. Die Gesellschaft wird darauf hingewiesen, dass - insbesondere im Falle des Ausbleibens einer Stellungnahme - ihre Auflösung angeordnet wird. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt; die

    Eingabe des Handelsregisteramts kann auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Bad Zurzach, 14. Juni 2022
    Präsidium des Zivilgerichts

    Title
    Bestätigen