• Safetron Glaser + Schmid

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.2.001.827-4
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Eingetragen seit

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Safetron Glaser + Schmid

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck

    Handel mit und Entwicklung von Sicherheitskomponenten sowie elektronischen Schliess- und Zutrittssystemen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Safetron Glaser + Schmid

    SHAB 251006/2025 - 06.10.2025
    Kategorien: Löschung, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR03-1006449919, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Safetron Glaser + Schmid, in Oberglatt, CHE-108.252.913, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 62 vom 29.03.1995, S.1725). Die Gesellschaft wird infolge Todes sämtlicher Gesellschafter gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 250729/2025 - 29.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000005395, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 29.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 und 938 OR, Safetron Glaser + Schmid Betroffene Organisation: Safetron Glaser + Schmid CHE-108.252.913 Zürcherstrasse 31
  • Oberglatt Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 18.06.2025 Verfügung:
    1. Die Löschung der Safetron Glaser + Schmid ist von Amtes wegen im Handelsregister einzutragen.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Safetron Glaser + Schmid, in Oberglatt, CHE-108.252.913, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 62 vom 29.03.1995, S.1725). Die Gesellschaft wird infolg Todes sämtlicher Gesellschafter gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 274.30 werden den Erben von Werner Schmid und den allfälligen Erben von Hellmuth Glaser unter solidarischer Haftung auferlegt und von Esther Jacomet-Wälti, von Sumvitg GR, in Rümlang bezogen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 29.09.2025 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 250618/2025 - 18.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000008859, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 18.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 933 Abs. 1 und 938 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist weder die Anmeldung erfolgt, noch belegt wird, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wird betreffend das Bestehen der Eintragungspflicht kostenpflichtig eine Verfügung erlassen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 940 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen bis CHF 5'000.00 aus (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2025 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse
  • Zürich
    Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Safetron Glaser + Schmid (CHE-108.252.913), in Oberglatt
    - Chonia Informatica + Cie (CHE-104.420.436), in Kloten

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