• RME Real Estate AG in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.035.600-0
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu RME Real Estate AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Firmenzweck

    Handel und Verwaltung von und mit Immobilien und Managementdienstleistungen sowie allen diesen Bereichen verwandte und untergeordneten Tätigkeiten; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: RME Real Estate AG in Liquidation

    SHAB 160/2017 - 21.08.2017
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 3706455, Handelsregister-Amt Aargau

    1. Schuldnerin: RME Real Estate AG, Haselstrasse 9, 5400 Baden
    2. Datum des Auflösungsentscheids: 09.08.2017 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
    3. Bemerkungen: Mit Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 06.07.2017 (in Rechtskraft erwachsen am 09.08.2017) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden 5402 Baden

    SHAB 131/2017 - 10.07.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3632521, Handelsregister-Amt Aargau

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Entscheid vom 6. Juli 2017 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin RME Real Estate AG, Haselstrasse 9, 5400 Baden Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Donnerstag, 6. Juli 2017, 16.00 Uhr aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Baden wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Aarau, 6. Juli 2017
    Handelsgericht des Kantons Aargau,

    1. Kammer

    SHAB 114/2017 - 15.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3577683, Handelsregister-Amt Aargau

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung vom 12. Juni 2017 Gesuchsteller: Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin: RME Real Estate AG, Haselstrasse 9, 5400 Baden Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Der Präsident verfügt: 1. Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO). 2. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO). 3. Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Zustellung an: die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Aarau, 12. Juni 2017
    Handelsgericht des Kantons Aargau,

    1. Kammer

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