• Raj Mahaal GmbH in Liquidation

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.075.475-6
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Raj Mahaal GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Führen eines Gastronomiebetriebes sowie Handel mit Gegenständen aller Art in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Raj Mahaal GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Raj Mahaal GmbH in Liquidation

    SHAB 230831/2023 - 31.08.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005827847, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Raj Mahaal GmbH in Liquidation, in Waldkirch, CHE-467.110.345, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 14 vom 20.01.2022, Publ. 1005385650). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 220120/2022 - 20.01.2022
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005385650, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Raj Mahaal GmbH in Liquidation, in Waldkirch, CHE-467.110.345, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 176 vom 11.09.2015, S.0, Publ. 2367963). Liquidation beendet. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 200522/2020 - 22.05.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000002800, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB - 22.05.2020 Meldungsnummer: Kanton: SG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Art. 155 Abs. 1 HRegV, Raj Mahaal GmbH in Liquidation Raj Mahaal GmbH in Liquidation CHE-467.110.345 St. Gallerstrasse 37

  • Bernhardzell Rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate einen dreimaligen Rechnungsruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 155 Abs. 2 HRegV). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation des Rechnungsrufs kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 155 Abs. 3 HRegV, Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
    (Art. 155 Abs. 4 HRegV, Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 21.06.2020

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