• Raiffeisenbank Malters Genossenschaft

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.5.007.894-0
    Branche: Betreiben von Banken und Kreditinstituten

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Raiffeisenbank Malters Genossenschaft

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Banken und Kreditinstituten

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Bank betreibt in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinne des genossenschaftlichen Gedankengutes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen die Entgegennahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinlagen; Hypothekar- und Kreditgeschäft; Abwicklung des Zahlungsverkehrs; das indifferente Geschäft, insbesondere das Wertschriftengeschäft; Beteiligungen; Kauf, Verkauf, Neu- und Umbau von Liegenschaften.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Luzern 20.03.2008 16.05.2017

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Raiffeisenbank Malters
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Raiffeisenbank Malters Genossenschaft

    SHAB 192/2017 - 04.10.2017
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 3787853, Handelsregister-Amt St. Gallen

    DRITTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Kriens Genossenschaft, Kriens
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Malters Genossenschaft, Malters
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 95 vom 17.05.2017
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Raiffeisenbank Pilatus Genossenschaft, Luzernerstrasse 4/6, 6010 Kriens
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    Peter Germann 6010 Kriens

    SHAB 191/2017 - 03.10.2017
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 3785015, Handelsregister-Amt Luzern

    ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Kriens Genossenschaft, Kriens
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Malters Genossenschaft, Malters
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 95 vom 17.05.2017
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Raiffeisenbank Pilatus Genossenschaft, Luzernerstrasse 4/6, 6010 Kriens
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    Peter Germann 6010 Kriens

    SHAB 190/2017 - 02.10.2017
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 3784563, Handelsregister-Amt Luzern

    ERSTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Kriens Genossenschaft, Kriens
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Raiffeisenbank Malters Genossenschaft, Malters
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 95 vom 17.05.2017
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Raiffeisenbank Pilatus Genossenschaft, Luzernerstrasse 4/6, 6010 Kriens
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen.

    Peter Germann 6010 Kriens

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