• Prenrecaj Gjon-Transport

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.052.398-3
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    18 Jahre

    Umsatz in CHF

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    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

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    Auskünfte zu Prenrecaj Gjon-Transport

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    Über Prenrecaj Gjon-Transport

    • Prenrecaj Gjon-Transport hat den Sitz in Kloten und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)».
    • Prenrecaj Gjon-Transport wurde am 31.05.2007 gegründet.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 25.01.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die UID der Firma lautet CHE-113.643.001.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Firmenzweck

    Transport von Gütern, insbesondere für Güter der Baubranche.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Prenrecaj Gjon-Transport

    SHAB 220125/2022 - 25.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV03-0000000631, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 25.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Prenrecaj GjonTransport Vorgeladene Partei(en): Prenrecaj Gjon-Transport CHE-113.643.001 Ifangstrasse 16

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2021.00158 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstr. 135
  • Kloten 17.02.2022, 09:00 Uhr Verhandlungsgegenstand: Arbeitsrechtliche Forderung Muhamed Rexhepi über CHF 3'323.67 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00158 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • SHAB 190903/2019 - 03.09.2019
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1004707655, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Prenrecaj Gjon-Transport, in Kloten, CHE-113.643.001, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 107 vom 06.06.2007, S.19, Publ. 3962644).

    Domizil neu:
    Ifangstrasse 16, 8302 Kloten.

    SHAB 107/2007 - 06.06.2007
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 3962644, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Prenrecaj Gjon-Transport, in Kloten, CH-020.1.052.398-3, Dorfstrasse 14, 8302 Kloten, Einzelfirma (Neueintragung).

    Zweck:
    Transport von Gütern, insbesondere für Güter der Baubranche.

    Eingetragene Personen:
    Prenrecaj, Gjon, von Kloten, in Kloten, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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