• PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.6.000.510-6
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Alter der Firma

    25 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    10

    Auskünfte zu PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein

    • PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein in Zürich ist ein Verein aus dem Bereich «Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute». PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein ist aktiv.
    • Im Management sind 9 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Organisation am 15.12.1999.
    • Die Organisation hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 30.06.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die gemeldete UID ist CHE-102.983.881.
    • Zurzeit sind 10 Marken oder Gesuche in der Datenbank des IGE eingetragen.
    • Enity Capital AG, gbk Rechtsanwälte AG, GLOBACO AG sind an derselben Adresse eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute

    Firmenzweck

    Der Verein ist eine gesamtschweizerische berufsverbandsunabhängige Selbstregulierungsorganisation gestützt auf Art. 24 des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) zum Zwecke der Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben. Er nimmt gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 18 GwG). Im Weiteren ist der Verein eine Registrierungsstelle im Sinne von Art. 31 FIDLEG und stellt die Führung eines Beraterregisters sicher. Die Organisation der Registrierungsstelle sowie die für die eingetragenen Kundenberater sich ergebenden Pflichten sind in separaten Organisations-, Eintragungs- und Gebührenreglementen definiert. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zu rechtlich wie ethisch einwandfreien Finanzdienstleistungen von hoher Qualität und setzt mit den Mitteln Schulung, Weisungen, Revisionen und dem verbandsinternen Sanktionswesen die permanente Einhaltung der Bestimmungen des GwG durch seine Mitglieder durch. Er kann mit Bewilligung der FINMA Standesregeln für Vermögensverwalter erlassen und deren Einhaltung gegenüber denjenigen Mitgliedern durchsetzen, die sich den Standesregeln unterstellt haben. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend seine Mitglieder und seine eigene Tätigkeit, führt die Prüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch und erstattet die notwendigen Meldungen nach GwG und den Weisungen der FINMA.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Marken

    Quelle: Swissreg
    Marke Eintragungsdatum Status Nummer
    RegFix 04.07.2024 aktiv 04216/2024
    RegFix 04.07.2024 aktiv 04216/2024

    Neueste SHAB-Meldungen: PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein

    SHAB 250630/2025 - 30.06.2025
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006369357, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, in Zürich, CHE-102.983.881, Verein (SHAB Nr. 212 vom 31.10.2024, Publ. 1006166937).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Frater, Chantal, von Schangnau, in Zürich, stellvertretende Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Burkart, Thierry, von Mühlau, in Lengnau (AG), Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift.

    SHAB 241031/2024 - 31.10.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006166937, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, in Zürich, CHE-102.983.881, Verein (SHAB Nr. 190 vom 30.09.2022, Publ. 1005572345).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Pezzatti, Denise, von Torricella-Taverne, in Zug, Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich].

    SHAB 220930/2022 - 30.09.2022
    Kategorien: Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: HR02-1005572345, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein, in Zürich, CHE-102.983.881, Verein (SHAB Nr. 122 vom 27.06.2022, Publ. 1005504748).

    Statutenänderung:
    25.05.2022.

    Zweck neu:
    Der Verein ist eine gesamtschweizerische berufsverbandsunabhängige Selbstregulierungsorganisation gestützt auf Art. 24 des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) zum Zwecke der Erfüllung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben. Er nimmt gegenüber den als Mitgliedern angeschlossenen Finanzintermediären die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 18 GwG). Im Weiteren ist der Verein eine Registrierungsstelle im Sinne von Art. 31 FIDLEG und stellt die Führung eines Beraterregisters sicher. Die Organisation der Registrierungsstelle sowie die für die eingetragenen Kundenberater sich ergebenden Pflichten sind in separaten Organisations-, Eintragungs- und Gebührenreglementen definiert. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zu rechtlich wie ethisch einwandfreien Finanzdienstleistungen von hoher Qualität und setzt mit den Mitteln Schulung, Weisungen, Revisionen und dem verbandsinternen Sanktionswesen die permanente Einhaltung der Bestimmungen des GwG durch seine Mitglieder durch. Er kann mit Bewilligung der FINMA Standesregeln für Vermögensverwalter erlassen und deren Einhaltung gegenüber denjenigen Mitgliedern durchsetzen, die sich den Standesregeln unterstellt haben. Der Verein sammelt und verwaltet die vom Gesetz vorgesehenen Daten betreffend seine Mitglieder und seine eigene Tätigkeit, führt die Prüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch und erstattet die notwendigen Meldungen nach GwG und den Weisungen der FINMA.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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