• Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

    BE
    aktiv
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-053.7.008.227-6
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    69 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos Firmendossier abrufen

    Über Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

    • Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles aus Langenthal ist im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig und aktiv.
    • Im Management sind 9 aktive Personen eingetragen.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 21.08.2023.
    • Die UID der Organisation lautet CHE-109.792.247.
    • Unternehmen mit derselben Adresse wie Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles: Caynova AG, Caynova Holding AG, Lantal Foundation for Cultural and Sustainable Education.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmung, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Solidis Revisions AG
    Olten 03.11.2010

    Möchten Sie die Revisionsstelle anpassen? Klicken Sie hier.

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Ernst & Young AG
    Basel 27.11.2007 02.11.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Vorsorgestiftung der Möbelstoffweberei Langenthal AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

    SHAB 230821/2023 - 21.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000285, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 21.08.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 17.08.2023, 18.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 17.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10, 4051 Basel Teilliquidation von Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles CHE-109.792.247 c/o: Lantal Textiles Dorfgasse 5 4900 Langenthal Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2021 In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 3
    1. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war. Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1) Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2) Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3) Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird. Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt. Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen. Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend. Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.09.2023

    Kontaktstelle: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10,
  • Basel

  • SHAB 230818/2023 - 18.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000284, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 18.08.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 17.08.2023, 21.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 17.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10, 4051 Basel Teilliquidation von Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles CHE-109.792.247 c/o: Lantal Textiles Dorfgasse 5 4900 Langenthal Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2021 In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 3
    1. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war. Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1) Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2) Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3) Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird. Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt. Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen. Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend. Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.09.2023

    Kontaktstelle: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10,
  • Basel

  • SHAB 230817/2023 - 17.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000282, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 17.08.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 18.08.2023, 21.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 17.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10, 4051 Basel Teilliquidation von Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles CHE-109.792.247 c/o: Lantal Textiles Dorfgasse 5 4900 Langenthal Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2021 In den Jahren 2020 und 2021 musste die Lantal Textiles zwei Mal erhebliche Personalreduktionen beschliessen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Versicherten von Ende 2017 bis Ende 2020 zusätzlich stark zurückgegangen. All diese Umstände führen für sich dazu, dass gemäss Teilliquidationsreglement vom 24. Juni 2009 der Tatbestand der Teilliquidation per 3
      1. Dezember 2020 und per 31. Dezember 2021 erfüllt war. Im Jahr 2020 wurde die Entlassung von 50 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 38 im Jahr 2020 und 12 im Jahr 2021 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 50 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 1) Ende 2017 waren 278 aktive Versicherte in der Personalvorsorgestiftung versichert. Ende 2020 waren es noch 194, wobei 18 Pensionierungen stattgefunden haben. Von der restlichen Differenz von 66 Versicherten stammen 38 aus der Massenentlassung 2020. Die Versicherten haben demnach in den Jahren 2018-2020 netto um 28 abgenommen, womit der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. c) Teilliquidationsreglement erfüllt ist. Die 80 ausgetretenen Versicherten, die nicht Teil der Massenentlassung 2020 waren, haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2020. (Gruppe 2) Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von 26 Mitarbeitenden beschlossen, wovon 19 im Jahr 2021 und 7 im Jahr 2022 effektiv ausgetreten sind. Damit ist der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b) Teilliquidationsreglement erfüllt. Die 26 betroffenen Versicherten haben Anspruch auf einen Teil der freien Mittel per 31. Dezember 2021. (Gruppe 3) Per 31. Dezember 2020 wurden rund CHF 4.673 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 53.618 Mio. und das Vorsorgekapital der in den Jahren 2018 bis 2020 ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 8.926 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 7.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppen 1 und 2 haben Anspruch, auf 7.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dies entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 (124.5%) zu heute (rund 127%) sich um weniger als 10% verändert hat, kommt dieser Prozentsatz unverändert zum Tragen (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Per 31. Dezember 2021 wurden rund CHF 13.628 Mio. freie Mittel ausgewiesen. Davon werden rund CHF 0.809 Mio. für die Teilliquidation per 31. Dezember 2020 benötigt. Die bereinigten freien Mittel per 31. Dezember 2021 betragen daher rund CHF 12.742 Mio. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten, Invaliden und Rentner betrug rund CHF 48.254 Mio. und das Vorsorgekapital der im Jahr 2021 wegen der Restrukturierung ausgetretenen Versicherten betrug rund CHF 2.300 Mio. Insgesamt entsprechen die freien Mittel 25.47% der massgebenden Vorsorgekapitalien. Die Versicherten der Gruppe 3 haben per 31. Dezember 2021 Anspruch, auf 25.47% ihres massgebenden Vorsorgekapitals. Dieses entspricht ihrer Austrittsleistung, wobei Vorbezüge und Einzahlungen drei Jahre vor ihrem Austrittsdatum nicht angerechnet werden. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2021 (144.6%) zu heute (rund 127%) sich um mehr als 10% verändert hat, werden die freien Mittel neu berechnet (Art. 10 Teilliquidationsreglement). Die freien Mittel heute betragen rund 10.5%, sodass der Anspruch der Ausgetretenen der Gruppe 3 auf 10.5% angepasst wird. Ausgetretene Versicherte, die heute wieder in der Personalvorsorgestiftung Lantal Textiles versichert sind oder eine Rente der Personalvorsorgestiftung beziehen, haben keinen Anspruch mehr auf freie Mittel, werden dafür den nicht ausgetretenen Versicherten und Rentenbezügern gleichgestellt. Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Grundsätzlich sind das Freizügigkeitsgesetz und die Freizügigkeitsverordnung einzuhalten, d.h. der auszuzahlende Betrag muss der beruflichen Vorsorge erhalten bleiben. Anspruchsberechtigte, die in der Zwischenzeit ausserhalb der Personalvorsorgestiftung ihre vollen Altersleistungen bezogen haben bzw. beziehen erhalten eine Barauszahlung. Allen anderen Anspruchsberechtigten wird ihr Anspruch an ihre heutige Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung überwiesen. Für alle Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Teilliquidation wenden Sie sich bitte direkt an Libera AG, Tel. 061 205 74 00 oder per Mail: pv.lantal@libera.ch. Versicherte, die kein Schreiben erhalten haben und der Meinung sind, zu den Begünstigten zu gehören, melden sich bitte umgehend. Langenthal, 17. August 2023 Personalvorsorgestiftung der Lantal Textiles Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Versicherten haben das Recht, die Berechnungsdetails einzusehen und gegen den Beschluss des Stiftungsrats zur Umsetzung der Teilliquidation innert 30 Tagen seit der dritten Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt beim Stiftungsrat schriftlich und mit Begründung Einsprache zu erheben. Können Einsprachen nicht gütlich durch den Stiftungsrat geregelt werden, so kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen seit Erhalt des Einspracheentscheids des Stiftungsrats die Überprüfung der Teilliquidation verlangt werden. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.09.2023

      Kontaktstelle: Libera AG, (Libera Ltd) (Libera SA), Aeschengraben 10,
    2. Basel

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

    Title
    Bestätigen