Auskünfte zu Personalstiftung der faigle ag
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Über Personalstiftung der faigle ag
- Personalstiftung der faigle ag hat den Sitz in Zürich und ist aktiv. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
- Im Management sind 6 aktive Personen eingetragen. In das Handelsregister eingetragen wurde die Organisation am 22.02.1958.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 10.12.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- Im Handelsregister ist die Organisation Personalstiftung der faigle ag unter UID CHE-109.738.207 eingetragen.
- Unternehmen mit der gleichen Adresse: faigle ag, H. Maeder AG, Kafi Oerlikerhus AG.
Management (6)
neueste Stiftungsräte
Jürg Eberhardt,
Armin Bäbler,
Doris Himmelhan,
Dr. Andres Urs Iten
neuste Zeichnungsberechtigte
Jürg Eberhardt,
Armin Bäbler,
Doris Himmelhan,
Patrick Ruf,
Dr. Andres Urs Iten
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.02.1958
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.901.208-0
UID/MWST
CHE-109.738.207
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats, kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Firmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| BDO AG | Biel/Bienne | 18.05.2012 | ||
Frühere Revisionsstelle (2)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| BDO Visura International | Solothurn | 12.04.2011 | 17.05.2012 | |
| Jenny Management Consulting AG in Liquidation | Eglisau | 06.03.2007 | 11.04.2011 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Personalstiftung der René Faigle AG
- Personalfürsorgestiftung der Firma Faigle René AG
- Personalstiftung der Faigle René AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Personalstiftung der faigle ag
Publikationsnummer: HR02-1006508456, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Personalstiftung der René Faigle AG, in Zürich, CHE-109.738.207, Stiftung (SHAB Nr. 192 vom 06.10.2025, Publ. 1006449836).
Urkundenänderung:
07.10.2025.
Name neu:
Personalstiftung der faigle ag.
Domizil neu:
c/o faigle ag, Thurgauerstrasse 76, 8050 Zürich.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats, kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Firmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.