Adressec/o confiserie teuscher AGIndustriestrasse 6 8600 Dübendorf |
Über
Personalfürsorgestiftung der confiserie teuscher AG
- Personalfürsorgestiftung der confiserie teuscher AG hat den Sitz in Dübendorf und ist aktiv. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
- Das Management der Organisation Personalfürsorgestiftung der confiserie teuscher AG besteht aus 4 Personen.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 28.04.2020.
- Die Organisation ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-110.239.224 eingetragen.
- An der gleichen Adresse sind 4 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: BASEBALL IN THE CITY GmbH, confiserie teuscher AG, Green Henry Estate AG.
Management (4)Quelle: SHAB |
neueste StiftungsräteNirojan Nagarajah, |
neuste ZeichnungsberechtigteNirojan Nagarajah, |
Informationen aus dem HandelsregisterQuelle: SHAB |
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Eintrag ins Handelsregister26.10.1974 |
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RechtsformStiftung |
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Rechtssitz der FirmaDübendorf |
HandelsregisteramtZH |
Handelsregister-NummerCH-020.7.900.892-9 |
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UID/MWSTCHE-110.239.224 |
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BrancheBetreiben von Pensionskassen |
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Firmenzweck2.1 Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von weiteren mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. 2.3 Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. 2.4 Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven) sowie aus freien Mitteln der Stiftung. |
RevisionsstelleQuelle: SHAB |
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Aktive Revisionsstelle (1) |
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Frühere Revisionsstelle (3) |
Weitere FirmennamenQuelle: SHAB |
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Frühere und übersetzte Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Personalfürsorgestiftung der confiserie teuscher AG
Publikationsnummer: HR02-1004878250, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Personalfürsorge der Firma Confiserie Teuscher, in Zürich, CHE-110.239.224, Stiftung (SHAB Nr. 38 vom 25.02.2020, Publ. 1004837886).
Urkundenänderung:
06.02.2020.
Name neu:
Personalfürsorgestiftung der confiserie teuscher AG.
Sitz neu:
Dübendorf.
Domizil neu:
c/o confiserie teuscher AG, Industriestrasse 6, 8600 Dübendorf.
Weitere Adressen:
[gestrichen: Industriestrasse 6, 8600 Dübendorf].
Zweck neu:
2.1 Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von weiteren mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. 2.3 Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. 2.4 Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven) sowie aus freien Mitteln der Stiftung.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.