• Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)

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    Handelsregister-Nr.: CH-270.7.001.275-3
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    41 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)

    • Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV) hat den Sitz in Bern und ist aktiv. Sie ist eine Stiftung und in der Branche «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
    • Im Management sind 9 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Organisation am 18.08.1984.
    • Die Organisation änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 04.07.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Organisation ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-109.732.765 eingetragen.
    • An der gleichen Adresse sind 16 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: B3 Brühwiler AG, Benorex AG, Bike Plan AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

    Firmenzweck

    Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und seinen Ausführungsbestimmungen für die dem Schweizerischen Anwaltsverband angeschlossenen selbständigerwerbenden Anwältinnen und Anwälte und die selbständigerwerbenden Angehörigen verwandter Berufsgruppen, insbesondere Notare, sowie für deren Arbeitnehmer und die Hinterlassenen im Rahmen des Vorsorgereglements. Der Stiftung können sich auch Anwaltsgesellschaften anschliessen, welche die Anforderungen des Anwaltsverbandes erfüllen. Die Leistungen der Stiftung können den im BVG vorgesehenen Umfang überschreiten.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    BDO AG
    Bern 27.06.2019

    Möchten Sie die Revisionsstelle anpassen? Klicken Sie hier.

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    HB&P Wirtschaftsprüfung AG
    Basel 02.11.2006 26.06.2019

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Caisse paritaire de pension de la Fédération Suisse des Avocats
    • Cassa pensione paritetica della Federazione Svizzera degli Avvocati
    • Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband PK SAV
    • Paritätische Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbandes
    • Paritätische Pensionskasse des Schweizerischen Antwaltsverbandes
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV)

    SHAB 250704/2025 - 04.07.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000356, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 04.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.07.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), Marktgasse 50, 3011 Bern Teilliquidation von Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV) Betroffene Organisation: Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV) CHE-109.732.765 Marktgasse 50

  • Bern Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Auflösung Anschlussvertrag Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2024 PUBLIKATION SHAB: KÜNDIGUNGEN 2024 Teilliquidation Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3001 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 25. April
  • beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist: - de Roche & Partner AG, BS - Lexterna AG, BS - Massara Raffaella, BE - Ribordy Olivier, VS - Righini Albert, GE - Rubli Xavier, VD - Surber Christoph, BL - Wenger Xavier, VS Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2024 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2024 einen Deckungsgrad von 111.4 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden. Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7. Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten. Bern, 30. Juni 2025 Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband Im Namen des Stiftungsrates: Dr. Remo Dolf Stiftungsratspräsident Doria D'Amico Geschäftsführerin Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.08.2025
    Kontaktstelle: Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), Marktgasse 50,
  • Bern

  • SHAB 240628/2024 - 28.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000317, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 28.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 28.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), Marktgasse 50, 3011 Bern Teilliquidation von Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV) Betroffene Organisation: Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV) CHE-109.732.765 Marktgasse 50

  • Bern Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Auflösung Anschlussvertrag Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2023 PUBLIKATION SHAB: KÜNDIGUNGEN 2023 Teilliquidation Mitteilung der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, 3001 Bern an ihre aktiven Versicherten und Rentner Der Stiftungsrat der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband hat am 25. April
  • beschlossen, dass der Tatbestand der Teilliquidation gemäss Teilliquidationsreglement Art. 2.1 bei folgenden Anschlussverträgen gegeben ist: - Advokatur Stegmann AG, BE - Rey Jordan Christiane, VS - Rodondi Olivier, VD - Schlegel Sara Sabina, TI - Uherkovich Henrik P., BE - van Gessel Christian, GE Der Stiftungsrat hat mit einer einheitlichen Betrachtung (Art. 3 des Teilliquidationsreglements) den relevanten Bilanzstichtag auf den 31.12.2023 festgelegt. Gemäss der von der Revisionsstelle geprüften kaufmännischen Bilanz sind keine freien Mittel vorhanden, und die Stiftung weist per 31.12.2023 einen Deckungsgrad von 105.3 % aus. Deshalb besteht zusätzlich zum individuellen Anspruch auf die bereits überwiesene oder noch zu überweisende Austrittsleistung weder ein individueller Anspruch auf freie Mittel, noch muss die individuelle Austrittsleistung um einen Fehlbetrag gekürzt werden. Bei keiner der angeschlossenen Unternehmungen besteht Anspruch auf kollektive versicherungstechnische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven gemäss Art. 9.1 des Teilliquidationsreglements. Die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Wertschwankungsreserve dienen den Interessen des Fortbestandes der in der Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband verbleibenden Aktivmitglieder und Rentenbezüger. Damit erübrigt sich die Erstellung eines Verteilplanes gemäss Teilliquidationsreglement Art. 5.7. Gegen diese Feststellungen kann jeder/jede Versicherte innert 30 Tagen Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich mit Begründung und Antrag an die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband, Marktgasse 50, Postfach, 3001 Bern, zu richten. Bern, 1
    1. Juni 2024 Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband Im Namen des Stiftungsrates: Dr. Remo Dolf Doria D'Amico Stiftungsratspräsident Geschäftsführerin Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.07.2024

    Kontaktstelle: Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), Marktgasse 50,
  • Bern

  • SHAB 240313/2024 - 13.03.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005984204, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (PK SAV), in Bern, CHE-109.732.765, Stiftung (SHAB Nr. 164 vom 25.08.2023, Publ. 1005823566).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Fischer, Markus, von Aarau und Meisterschwanden, in Wabern (Köniz), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Imboden, Stephan, von St. Niklaus, in Sion, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Muheim, Franz Xaver Dr., von Flüelen, in Altdorf UR, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wisler Albrecht, Annette, von Sumiswald, in Burgdorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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