• Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.7.903.606-7
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    69 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Weitere Adressen

    Auskünfte zu Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

    • Pensionskasse der Ernst Schweizer AG mit Sitz in Hedingen ist aktiv. Pensionskasse der Ernst Schweizer AG ist im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
    • Das Management der Organisation Pensionskasse der Ernst Schweizer AG besteht aus 11 Personen. Gegründet wurde die Organisation am 05.05.1956.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 05.08.2024.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Pensionskasse der Ernst Schweizer AG lautet CHE-110.315.888.
    • Unternehmen mit derselben Adresse wie Pensionskasse der Ernst Schweizer AG: Ernst Schweizer AG, Ernst Schweizer-Stiftung, Geilinger AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

    Firmenzweck

    Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Ernst Schweizer AG, Metallbau, in Hedingen, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    BDO AG
    Zürich 28.06.2007

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Metallbau
    • Pensionskasse der Schweizer Ernst AG, Metallbau
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

    SHAB 240805/2024 - 05.08.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006099498, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, in Hedingen, CHE-110.315.888, Stiftung (SHAB Nr. 74 vom 17.04.2024, Publ. 1006010811).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Steiner, Albert Christian, von Linden, in Berikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Abstreiter, Tobias, von Adliswil, in Thalwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 240620/2024 - 20.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000316, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 20.06.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 18.06.2024, 19.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, 8031 Zürich Teilliquidation von Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG CHE-110.315.888 Bahnhofplatz 11 8908 Hedingen Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2023 Die Ernst Schweizer AG hat ihren Geschäftsbereich Fassaden per
    1. Januar 2024 an die Firma Geilinger AG verkauft. Mit dem Verkauf dieses Geschäftsbereichs wechselten Mitarbeitende zur Geilinger AG, was zum Tatbestand einer Teilliquidation geführt hat. Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements liegt der Tatbestand einer Teilliquidation vor, falls bei einer Restrukturierung des Unternehmens mindestens 5% der aktiven Versicherten unfreiwillig aus der Pensionskasse ausscheiden. Diese Bedingung war per 31.12.2023 erfüllt. Somit muss per 31.12.2023 eine Teilliquidation durchgeführt werden. Die austretenden aktiven Versicherten des Geschäftsbereichs Fassaden, welche per 1. Januar 2024 in die Firma Geilinger AG übergetreten sind, stellen gemäss Art. 4 Abs. 2 des Teilliquidationsreglements einen kollektiven Austritt dar (da mehr als 6 Personen betroffen sind). Alle übrigen Austritte sind sogenannte Einzelaustritte. Per 31. Dezember 2023 sind bei der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG keine freien Mittel vorhanden. Im Sinne von Art. 2 des Teilliquidationsreglements besteht für die ausgetretenen Versicherten somit kein Anspruch auf freie Mittel. Bei einem kollektiven Austritt besteht ein anteilsmässiger kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Dies ist für diejenigen Personen der Fall, welche per 1. Januar 2024 zur Firma Geilinger AG übergetreten sind. Versicherte, welche die Pensionskasse der Ernst Schweizer AG individuell verlassen haben (Einzelaustritte), haben keinen anteilmässigen Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Massgeblich für die Ermittlung der Ansprüche und die Durchführung der Teilliquidation ist das Teilliquidationsreglement der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Stichtag für die Berechnung der Ansprüche ist der 31. Dezember 2023. Bei Fragen steht die Geschäftsführung unter ernstschweizer@avadis.ch zur Verfügung. Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine Einsprache hat mittels Einschreiben schriftlich und begründet an folgende Adresse zu erfolgen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG c/o Avadis Vorsorge AG Postfach 8031 Zürich Erfolgen keine Einsprachen, wird der Stiftungsrat die Teilliquidation 2023 basierend auf dem Teilliquidationsreglement umsetzen resp. definitiv abschliessen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2024 Frist gemäss Teilliquidationsreglement
      Kontaktstelle: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, P.O.B. , 8031 Zürich,
    2. Zürich

  • SHAB 240619/2024 - 19.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000315, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 19.06.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 18.06.2024, 20.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 19.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, 8031 Zürich Teilliquidation von Pensionskasse der Ernst Schweizer AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG CHE-110.315.888 Bahnhofplatz 11 8908 Hedingen Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2023 Die Ernst Schweizer AG hat ihren Geschäftsbereich Fassaden per
    1. Januar 2024 an die Firma Geilinger AG verkauft. Mit dem Verkauf dieses Geschäftsbereichs wechselten Mitarbeitende zur Geilinger AG, was zum Tatbestand einer Teilliquidation geführt hat. Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements liegt der Tatbestand einer Teilliquidation vor, falls bei einer Restrukturierung des Unternehmens mindestens 5% der aktiven Versicherten unfreiwillig aus der Pensionskasse ausscheiden. Diese Bedingung war per 31.12.2023 erfüllt. Somit muss per 31.12.2023 eine Teilliquidation durchgeführt werden. Die austretenden aktiven Versicherten des Geschäftsbereichs Fassaden, welche per 1. Januar 2024 in die Firma Geilinger AG übergetreten sind, stellen gemäss Art. 4 Abs. 2 des Teilliquidationsreglements einen kollektiven Austritt dar (da mehr als 6 Personen betroffen sind). Alle übrigen Austritte sind sogenannte Einzelaustritte. Per 31. Dezember 2023 sind bei der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG keine freien Mittel vorhanden. Im Sinne von Art. 2 des Teilliquidationsreglements besteht für die ausgetretenen Versicherten somit kein Anspruch auf freie Mittel. Bei einem kollektiven Austritt besteht ein anteilsmässiger kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Dies ist für diejenigen Personen der Fall, welche per 1. Januar 2024 zur Firma Geilinger AG übergetreten sind. Versicherte, welche die Pensionskasse der Ernst Schweizer AG individuell verlassen haben (Einzelaustritte), haben keinen anteilmässigen Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Massgeblich für die Ermittlung der Ansprüche und die Durchführung der Teilliquidation ist das Teilliquidationsreglement der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Stichtag für die Berechnung der Ansprüche ist der 31. Dezember 2023. Bei Fragen steht die Geschäftsführung unter ernstschweizer@avadis.ch zur Verfügung. Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine Einsprache hat mittels Einschreiben schriftlich und begründet an folgende Adresse zu erfolgen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG c/o Avadis Vorsorge AG Postfach 8031 Zürich Erfolgen keine Einsprachen, wird der Stiftungsrat die Teilliquidation 2023 basierend auf dem Teilliquidationsreglement umsetzen resp. definitiv abschliessen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2024 Frist gemäss Teilliquidationsreglement
      Kontaktstelle: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, P.O.B. , 8031 Zürich,
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