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Über Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
- Pensionskasse der Ernst Schweizer AG mit Sitz in Hedingen ist aktiv. Pensionskasse der Ernst Schweizer AG ist im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
- Das Management der Organisation Pensionskasse der Ernst Schweizer AG besteht aus 11 Personen. Gegründet wurde die Organisation am 05.05.1956.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 05.08.2024.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Pensionskasse der Ernst Schweizer AG lautet CHE-110.315.888.
- Unternehmen mit derselben Adresse wie Pensionskasse der Ernst Schweizer AG: Ernst Schweizer AG, Ernst Schweizer-Stiftung, Geilinger AG.
Management (11)
neueste Stiftungsräte
Carmen Sorg,
Laurent Baechler,
Jacqueline Elisabeth Kaufmann,
Rudolf Wernli,
Dervish Aliu
neuste Zeichnungsberechtigte
Tobias Andreas Abstreiter,
Carmen Sorg,
Laurent Baechler,
Jacqueline Elisabeth Kaufmann,
Rudolf Wernli
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
05.05.1956
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Hedingen
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.903.606-7
UID/MWST
CHE-110.315.888
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Ernst Schweizer AG, Metallbau, in Hedingen, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
BDO AG | Zürich | 28.06.2007 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Metallbau
- Pensionskasse der Schweizer Ernst AG, Metallbau
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
Publikationsnummer: HR02-1006099498, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, in Hedingen, CHE-110.315.888, Stiftung (SHAB Nr. 74 vom 17.04.2024, Publ. 1006010811).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Steiner, Albert Christian, von Linden, in Berikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Abstreiter, Tobias, von Adliswil, in Thalwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: FM09-0000000316, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 20.06.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 18.06.2024, 19.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, 8031 Zürich Teilliquidation von Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
- Januar 2024 an die Firma Geilinger AG verkauft. Mit dem Verkauf dieses Geschäftsbereichs wechselten Mitarbeitende zur Geilinger AG, was zum Tatbestand einer Teilliquidation geführt hat. Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements liegt der Tatbestand einer Teilliquidation vor, falls bei einer Restrukturierung des Unternehmens mindestens 5% der aktiven Versicherten unfreiwillig aus der Pensionskasse ausscheiden. Diese Bedingung war per 31.12.2023 erfüllt. Somit muss per 31.12.2023 eine Teilliquidation durchgeführt werden. Die austretenden aktiven Versicherten des Geschäftsbereichs Fassaden, welche per 1. Januar 2024 in die Firma Geilinger AG übergetreten sind, stellen gemäss Art. 4 Abs. 2 des Teilliquidationsreglements einen kollektiven Austritt dar (da mehr als 6 Personen betroffen sind). Alle übrigen Austritte sind sogenannte Einzelaustritte. Per 31. Dezember 2023 sind bei der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG keine freien Mittel vorhanden. Im Sinne von Art. 2 des Teilliquidationsreglements besteht für die ausgetretenen Versicherten somit kein Anspruch auf freie Mittel. Bei einem kollektiven Austritt besteht ein anteilsmässiger kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Dies ist für diejenigen Personen der Fall, welche per 1. Januar 2024 zur Firma Geilinger AG übergetreten sind. Versicherte, welche die Pensionskasse der Ernst Schweizer AG individuell verlassen haben (Einzelaustritte), haben keinen anteilmässigen Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Massgeblich für die Ermittlung der Ansprüche und die Durchführung der Teilliquidation ist das Teilliquidationsreglement der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Stichtag für die Berechnung der Ansprüche ist der 31. Dezember 2023. Bei Fragen steht die Geschäftsführung unter ernstschweizer@avadis.ch zur Verfügung. Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine Einsprache hat mittels Einschreiben schriftlich und begründet an folgende Adresse zu erfolgen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG c/o Avadis Vorsorge AG Postfach 8031 Zürich Erfolgen keine Einsprachen, wird der Stiftungsrat die Teilliquidation 2023 basierend auf dem Teilliquidationsreglement umsetzen resp. definitiv abschliessen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2024 Frist gemäss Teilliquidationsreglement
Kontaktstelle: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, P.O.B. , 8031 Zürich, - Zürich
Publikationsnummer: FM09-0000000315, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 19.06.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 18.06.2024, 20.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 19.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, 8031 Zürich Teilliquidation von Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
- Januar 2024 an die Firma Geilinger AG verkauft. Mit dem Verkauf dieses Geschäftsbereichs wechselten Mitarbeitende zur Geilinger AG, was zum Tatbestand einer Teilliquidation geführt hat. Gemäss Art. 1 Abs. 1 des Teilliquidationsreglements liegt der Tatbestand einer Teilliquidation vor, falls bei einer Restrukturierung des Unternehmens mindestens 5% der aktiven Versicherten unfreiwillig aus der Pensionskasse ausscheiden. Diese Bedingung war per 31.12.2023 erfüllt. Somit muss per 31.12.2023 eine Teilliquidation durchgeführt werden. Die austretenden aktiven Versicherten des Geschäftsbereichs Fassaden, welche per 1. Januar 2024 in die Firma Geilinger AG übergetreten sind, stellen gemäss Art. 4 Abs. 2 des Teilliquidationsreglements einen kollektiven Austritt dar (da mehr als 6 Personen betroffen sind). Alle übrigen Austritte sind sogenannte Einzelaustritte. Per 31. Dezember 2023 sind bei der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG keine freien Mittel vorhanden. Im Sinne von Art. 2 des Teilliquidationsreglements besteht für die ausgetretenen Versicherten somit kein Anspruch auf freie Mittel. Bei einem kollektiven Austritt besteht ein anteilsmässiger kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Dies ist für diejenigen Personen der Fall, welche per 1. Januar 2024 zur Firma Geilinger AG übergetreten sind. Versicherte, welche die Pensionskasse der Ernst Schweizer AG individuell verlassen haben (Einzelaustritte), haben keinen anteilmässigen Anspruch auf technische Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Massgeblich für die Ermittlung der Ansprüche und die Durchführung der Teilliquidation ist das Teilliquidationsreglement der Pensionskasse der Ernst Schweizer AG. Stichtag für die Berechnung der Ansprüche ist der 31. Dezember 2023. Bei Fragen steht die Geschäftsführung unter ernstschweizer@avadis.ch zur Verfügung. Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine Einsprache hat mittels Einschreiben schriftlich und begründet an folgende Adresse zu erfolgen: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG c/o Avadis Vorsorge AG Postfach 8031 Zürich Erfolgen keine Einsprachen, wird der Stiftungsrat die Teilliquidation 2023 basierend auf dem Teilliquidationsreglement umsetzen resp. definitiv abschliessen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.07.2024 Frist gemäss Teilliquidationsreglement
Kontaktstelle: Pensionskasse der Ernst Schweizer AG, Zollstrasse 42, P.O.B. , 8031 Zürich, - Zürich
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.