• Pensionskasse Alcan Schweiz

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.7.903.609-1
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    69 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Pensionskasse Alcan Schweiz

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Über Pensionskasse Alcan Schweiz

    • Pensionskasse Alcan Schweiz in Zürich ist eine Stiftung aus dem Bereich «Betreiben von Pensionskassen». Pensionskasse Alcan Schweiz ist aktiv.
    • Die Organisation wurde am 26.06.1954 gegründet und hat 10 Personen im Management.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 12.12.2023.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Pensionskasse Alcan Schweiz lautet CHE-108.113.312.
    • Neben der Organisation Pensionskasse Alcan Schweiz sind 58 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: 8H Invest AG, Advanz Pharma Specialty Medicine Switzerland GmbH, Alcan Holdings Switzerland AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG sowie des OR und ihrer Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen - sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Arbeitnehmer - gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Bern 14.02.2022

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    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    KPMG AG
    Zürich 05.06.2007 13.02.2022

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Pensionskasse Alusuisse Group AG
    • Pensionskasse Alusuisse Lonza Group AG
    • Pensionskasse Alusuisse-Lonza Holding AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Pensionskasse Alcan Schweiz

    SHAB 231212/2023 - 12.12.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005907241, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Pensionskasse Alcan Schweiz, in Zürich, CHE-108.113.312, Stiftung (SHAB Nr. 75 vom 19.04.2022, Publ. 1005452360).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Lisse, Samuel, von Fulenbach, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Neukomm, Samuel, von Zürich, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 220504/2022 - 04.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000204, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 04.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 02.05.2022, 03.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 02.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich Im Auftrag von: Pensionskasse Alcan Schweiz Badenerstrasse 549

  • Zürich Teilliquidation von Pensionskasse Alcan Schweiz
  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Pensionskasse Alcan Schweiz CHE-108.113.312 Badenerstrasse 549 8048 Zürich Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Auflösung Anschlussvertrag Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2011 Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben. Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Weshalb gibt es eine Anpassung? Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile: - Bewertung von Immobilien: per 31.12.2011 bereits bekannte Verkaufsvorhaben oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisierbare Verkaufserlöse seien in der Bilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen. - Mitgabe der Rückstellungen: Die Rückstellungen «Zunahme Lebenserwartung Aktive» und «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» seien anteilsmässig den austretenden Beständen mitzugeben. - Überprüfung von Rückstellungen: Die Höhe für die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» sowie die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit seien zu überprüfen. Die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» sei anzupassen. - Kleinstanschlüsse seien ins Verfahren miteinzubeziehen. Bisher wurden Arbeitgeber, deren Anschlussvertrag per 31.12.2011 aufgelöst wurde und deren Versichertenbestand weniger als 2% ausmachte, in der Teilliquidation 2011 nicht berücksichtigt. Was hat der Stiftungsrat entschieden? - Bewertung von Immobilien: Nach vertiefter Auseinandersetzung der Immobilienbewertung kommt der Stiftungsrat zum Schluss, dass der NettoVerkaufserlös der Liegenschaft Klausstrasse (Zürich) in der Teilliquidationsbilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen sei. Für alle übrigen Liegenschaften waren im Zeitpunkt der Teilliquidation keine Verkaufsabsichten oder Kaufangebote bekannt. - Mitgabe der Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt den beiden Urteilen und gibt die beiden Rückstellungen anteilsmässig mit. Gemäss Rückstellungsreglement betragen per 31.12.2011 die Rückstellung «Zunahme Lebenserwartung Aktive» 4.2% des Vorsorgekapitals der Aktiven und die Rückstellung «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» 5% des Vorsorgekapitals der Aktiven. - Überprüfung von Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und senkt die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» von pauschal 5% auf 0.94% des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger. Die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit sowie die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» wurden durch den Experten überprüft. Der Stiftungsrat folgt der Empfehlung des Experten und berücksichtigt für die Rückstellungen den effektiven Schadenverlauf. - Kleinstanschlüsse werden ins Verfahren miteinbezogen. Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und bezieht Kleinstanschlüsse ins Verfahren ein. Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert. Ergänzende rechtliche Hinweise: Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 3
    1. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen. Sie haben das Recht, gegen den Entscheid des Stiftungsrates innert 30 Tagen ab Erhalt der Information beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Diese Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen Einsprache-entscheid. Die Versicherten und die Rentner haben das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen ab Erhalt der Information (Einspracheentscheid des Stiftungsrates) überprüfen und entscheiden zu lassen. Eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts oder der Instruktionsrichter dies von Amtes wegen oder auf Begehren des Beschwerdeführers verfügt. Werden bei der Aufsichtsbehörde keine Einwendungen vorgebracht, wird der Verteilplan vollzogen. Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin Ursula May, cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich, ursula.may@cmp-egliada.ch Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.06.2022

    Kontaktstelle: cmp egliada s.a., Langstrasse 21,
  • Zürich

  • SHAB 220503/2022 - 03.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM09-0000000203, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 03.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 02.05.2022, 04.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 02.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich Im Auftrag von: Pensionskasse Alcan Schweiz Badenerstrasse 549

  • Zürich Teilliquidation von Pensionskasse Alcan Schweiz
  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Pensionskasse Alcan Schweiz CHE-108.113.312 Badenerstrasse 549 8048 Zürich Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Auflösung Anschlussvertrag Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2011 Wir teilen Ihnen zur Ende März / Anfangs April 2022 publizierten Information zusätzliche Erläuterungen mit. Damit wollen wir ein besseres Verständnis zur angepassten Teilliquidationsbilanz schaffen. Ebenfalls präzisieren wir den Ablauf zum Einspracheverfahren. Dieses läuft zuerst intern über den Stiftungsrat ab. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt ein allfälliges Überprüfungsbegehren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie weiter unten im Schreiben. Unseren Rentenbezügern versichern wir, dass Ihre Rente keine Veränderung erfährt und in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Weshalb gibt es eine Anpassung? Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2018 (vereinigtes Verfahren A-141/207 und A-331/2017) und das Bundesgericht im August 2019 (vereinigtes Verfahren 9C_20/2019, 9C_25/2019 und 9C_26/2019) über die Teilliquidation 2011 geurteilt (nachfolgend kurz Urteil 2018 resp. Urteil 2019 genannt). Der Stiftungsrat wurde angehalten, den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan anzupassen. Die wichtigsten Punkte beider Urteile: - Bewertung von Immobilien: per 31.12.2011 bereits bekannte Verkaufsvorhaben oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisierbare Verkaufserlöse seien in der Bilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen. - Mitgabe der Rückstellungen: Die Rückstellungen «Zunahme Lebenserwartung Aktive» und «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» seien anteilsmässig den austretenden Beständen mitzugeben. - Überprüfung von Rückstellungen: Die Höhe für die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» sowie die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit seien zu überprüfen. Die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» sei anzupassen. - Kleinstanschlüsse seien ins Verfahren miteinzubeziehen. Bisher wurden Arbeitgeber, deren Anschlussvertrag per 31.12.2011 aufgelöst wurde und deren Versichertenbestand weniger als 2% ausmachte, in der Teilliquidation 2011 nicht berücksichtigt. Was hat der Stiftungsrat entschieden? - Bewertung von Immobilien: Nach vertiefter Auseinandersetzung der Immobilienbewertung kommt der Stiftungsrat zum Schluss, dass der NettoVerkaufserlös der Liegenschaft Klausstrasse (Zürich) in der Teilliquidationsbilanz per 31.12.2011 zu berücksichtigen sei. Für alle übrigen Liegenschaften waren im Zeitpunkt der Teilliquidation keine Verkaufsabsichten oder Kaufangebote bekannt. - Mitgabe der Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt den beiden Urteilen und gibt die beiden Rückstellungen anteilsmässig mit. Gemäss Rückstellungsreglement betragen per 31.12.2011 die Rückstellung «Zunahme Lebenserwartung Aktive» 4.2% des Vorsorgekapitals der Aktiven und die Rückstellung «Risikoschwankungen für Versicherungsrisiken» 5% des Vorsorgekapitals der Aktiven. - Überprüfung von Rückstellungen: Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und senkt die Rückstellungen «Schwankungsrückstellung Rentner» von pauschal 5% auf 0.94% des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger. Die Rückstellungskomponente für die Sicherung der Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit sowie die Rückstellung «pendente Invaliditätsfälle» wurden durch den Experten überprüft. Der Stiftungsrat folgt der Empfehlung des Experten und berücksichtigt für die Rückstellungen den effektiven Schadenverlauf. - Kleinstanschlüsse werden ins Verfahren miteinbezogen. Der Stiftungsrat folgt dem Urteil 2018 und bezieht Kleinstanschlüsse ins Verfahren ein. Der Stiftungsrat setzt in seinen Beschlüssen und in der letztbeschlossenen Teilliquidationsbilanz resp. Verteilplan demnach die Urteile 2018 und 2019 um. Die betragsmässige Auswirkung der Beschlüsse auf die Teilliquidationsbilanz und den Verteilplan sind unter https://www.pkalcan.ch/aktuell publiziert. Ergänzende rechtliche Hinweise: Alle per 31.12.2011 Versicherten und Rentner haben während 30 Tagen ab Erhalt resp. Publikation dieser Information das Recht, Einsicht in den Verteilungsplan zur Teilliquidation per 3
    1. Dezember 2011, namentlich den Zweiten ergänzenden Bericht von Libera AG zur Teilliquidation per 31. Dezember 2011 vom 7. Januar 2022 zu nehmen. Sie haben das Recht, gegen den Entscheid des Stiftungsrates innert 30 Tagen ab Erhalt der Information beim Stiftungsrat Einsprache zu erheben. Diese Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen. Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen Einsprache-entscheid. Die Versicherten und die Rentner haben das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde innert 30 Tagen ab Erhalt der Information (Einspracheentscheid des Stiftungsrates) überprüfen und entscheiden zu lassen. Eine Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts oder der Instruktionsrichter dies von Amtes wegen oder auf Begehren des Beschwerdeführers verfügt. Werden bei der Aufsichtsbehörde keine Einwendungen vorgebracht, wird der Verteilplan vollzogen. Anfragen zum Informations- und Einsichtsrecht stellen Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin Ursula May, cmp egliada s.a., Langstrasse 21, 8004 Zürich, ursula.may@cmp-egliada.ch Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 01.06.2022

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  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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