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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
08.01.1946
Löschung im Handelsregister
10.04.2017
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.7.012.244-8
UID/MWST
CHE-109.770.151
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
Der Pensionsfonds ist dazu bestimmt: a) Die Alters-, Invaliden-, Wittwen- und Waisenrenten und sonstigen Leistungen, auf welche die Angestellten der Dorferkorporation Herisau durch ihre Mitgliedschaft bei der obligatorischen Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule Anspruch haben, zu erhöhen, soweit dies für angezeigt erachtet wird. Über die Erhöhung entscheidet allein der Stiftungsrat des Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau. b) Sonstige Unterstützungen in Kranken- und Notfällen des Personals zu gewähren, soweit das der Stiftungsrat für angezeigt erachtet, und es die zur Verfügung stehenden Mittel erlauben. c) Anstelle der Stifterfirma, die von dieser zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge und Nachzahlungen an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule oder an andere Vorsorgewerke der Stifterfirma zu leisten. Insbesondere kann er zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Stifterfirma im Sinne der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verpflichtet ist. d) Die Arbeitnehmerbeiträge an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule, namentlich die Nachzahlungen bei Erhöhungen der versicherten Gehälter und Löhne, zu verbilligen. Den Begünstigten steht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Pensionsfonds zu.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
BDO AG | Herisau | 08.10.2008 | 09.04.2017 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Pensionsfonds der Dorfkorporation Herisau
- Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau und der Gaswerk Herisau AG
- Pensionsfonds der Gaswerk Herisau A.G.
- Pensionsfonds der Gaswerk Herisau AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau
Publikationsnummer: 3459177, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau, in Herisau, CHE-109.770.151, Stiftung (SHAB Nr. 69 vom 09.04.2014, Publ. 1443267).
Löschungsgrund:
Die Stiftung ist gemäss Verfügung der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (CHE-113.698.580), in St. Gallen, vom 08.03.2017 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
Publikationsnummer: 1443267, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Berichtigung des im SHAB Nr. 28 vom 11.02.2014, Publ. Nr. 1'338'275, publizierten TR-Eintrags Nr. 184 vom 06.02.2014.Pensionsfonds der Dorfkorporation Herisau, in Herisau, CHE-109.770.151, Stiftung (SHAB Nr. 28 vom 11.02.2014, Publ. 1338275).
Name neu:
Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau.
Domizil neu:
Kasernenstrasse 36, 9102 Herisau.
Publikationsnummer: 1338275, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau und der Gaswerk Herisau AG, in Herisau, CHE-109.770.151, Stiftung (SHAB Nr. 118 vom 21.06.2013, Publ. 932123).
Urkundenänderung:
05.02.2014.
Name neu:
Pensionsfonds der Dorfkorporation Herisau.
Zweck neu:
Der Pensionsfonds ist dazu bestimmt: a) Die Alters-, Invaliden-, Wittwen- und Waisenrenten und sonstigen Leistungen, auf welche die Angestellten der Dorferkorporation Herisau durch ihre Mitgliedschaft bei der obligatorischen Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule Anspruch haben, zu erhöhen, soweit dies für angezeigt erachtet wird. Über die Erhöhung entscheidet allein der Stiftungsrat des Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau. b) Sonstige Unterstützungen in Kranken- und Notfällen des Personals zu gewähren, soweit das der Stiftungsrat für angezeigt erachtet, und es die zur Verfügung stehenden Mittel erlauben. c) Anstelle der Stifterfirma, die von dieser zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge und Nachzahlungen an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule oder an andere Vorsorgewerke der Stifterfirma zu leisten. Insbesondere kann er zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Stifterfirma im Sinne der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verpflichtet ist. d) Die Arbeitnehmerbeiträge an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule, namentlich die Nachzahlungen bei Erhöhungen der versicherten Gehälter und Löhne, zu verbilligen. Den Begünstigten steht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Pensionsfonds zu.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Blesi, Andreas, von Glarus Süd, in Volketswil, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Züst, Alfred, von Wolfhalden, in Herisau, Vizepräsident und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Aktuar];
Lengwiler, Urban, von Muolen, in Kirchberg SG, Mitglied und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Geschäftsleitung].