Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Orientteppiche Imani Stefan
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.04.2016
Löschung im Handelsregister
09.05.2022
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Rhäzüns
Handelsregisteramt
GR
Handelsregister-Nummer
CH-350.1.011.720-1
UID/MWST
CHE-171.766.547
Branche
Handel (Konsumgüter)
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Teppichhandel.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Orientteppiche Imani Stefan
Publikationsnummer: HR03-1005468995, Handelsregister-Amt Graubünden
Orientteppiche Imani Stefan, in Rhäzüns, CHE-171.766.547, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 85 vom 03.05.2016, S.0, Publ. 2813589). Die Rechtseineheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
Publikationsnummer: BH07-0000003008, Handelsregister-Amt Graubünden
"Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 28.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Verfügung nach Art. 934a Abs. 1 und 938 Abs. 2 OR, Orientteppiche Imani Stefan Betroffene Organisation: Orientteppiche Imani Stefan CHE-171.766.547 Via Baselga 1
- Das Einzelunternehmen Orientteppiche Imani Stefan, CHE-171.766.547, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR folgendes eingetragen: ""Orientteppiche Imani Stefan, in Rhäzüns, CHE-171.766.547, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 85 vom 03.05.2016, S.0, Publ. 2813589). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.""
- Da die Gebühren voraussichtlich uneinbringlich sind, wird auf die Erhebung verzichtet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister).
- Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 14b Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EGzOR) in Verbindung mit Art. 942 des Obligationenrechts (OR) Berufung beim Kantonsgericht von Graubünden erhoben werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen ab der Zustellung dieser Verfügung einzureichen. In der Berufungsschrift ist unter Beilage der an-gefochtenen Verfügung schriftlich und begründet anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden. Verfügende Stelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden Ringstrasse 10 7000 Chur Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.04.2022
Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10,
Publikationsnummer: BH05-0000006684, Handelsregister-Amt Graubünden
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 08.02.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 04.02.2022, 07.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Aufforderung nach Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art.
Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10,