• Nuexco Exchange AG in Konkurs

    SO
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-249.3.001.273-9
    Branche: Handelsmittler in diversen Bereichen

    Alter der Firma

    36 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    500'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Nuexco Exchange AG in Konkurs

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Nuexco Exchange AG in Konkurs

    • Nuexco Exchange AG in Konkurs hat den Sitz in Olten und ist in Liquidation. Sie ist eine Aktiengesellschaft und in der Branche «Handelsmittler in diversen Bereichen» tätig.
    • Die Firma wurde am 10.03.1988 gegründet und hat 4 Personen im Management.
    • Am 25.07.2023 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Nuexco Exchange AG in Konkurs lautet CHE-101.110.028.
    • AC I SK Holding AG, AESCHLIMANN ENGINEERING AG, Brunner Engineering AG haben die gleiche Adresse wie Nuexco Exchange AG in Konkurs.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handelsmittler in diversen Bereichen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Durchführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, insbesondere mit Kernbrennstoffen; Durchführung von Finanzierungen und Uebernahme von Handelsvertretungen. Kann sich an andern Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    ALH Plano AG in Liquidation
    Zürich 29.03.1995 11.07.2021

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Nuexco Exchange AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Nuexco Exchange AG in Konkurs

    SHAB 230725/2023 - 25.07.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK10-0000002114, Handelsregister-Amt Solothurn

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB, KABSO 25.07.2023 Öffentlich einsehbar bis: 25.07.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen Konkursverfahren über die Nuexco Exchange AG (NEAG), Leberngasse 15, 4600 Olten - Möglichkeit von Höherangeboten nach Art. 256 Abs. 3 SchKG Nuexco Exchange AG in Konkurs CHE-101.110.028 Leberngasse 15

  • Olten Die Konkursmasse umfasst 20'794.402 kg, in 14 Zylindern gelagertes, angereichertes Uranhexafluorid (UF6). Das gegenständliche Uran (Enriched Uranium Product - «EUP») befindet sich auf Basis eines Einlagerungsvertrages bei der Orano Chimie-Enrichissement («Orano CE») auf dem Areal der Nuklearanlage in Tricastin (Frankreich). Die Konkursverwaltung hat im Namen der Konkursmasse für das vorstehend aufgeführte EUP, unter dem Vorbehalt von höheren Angeboten von Gläubigern, mit einem Käufer einen Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von USD 19'297'205.00, vorbehältlich allfälliger Kaufpreisanpassungen nach oben oder unten nach Massgabe der in den entleerten Zylindern verbliebenen Restmengen (sog. UF6 heels), abgeschlossen. Der Inhalt der 14 Zylinder wurde beprobt, um dessen EUP-Spezifikationen zu bestätigen. Die Probenahme und Analyse wurde von der Orano CE im Jahre 2019 durchgeführt. Orano CE hat bestätigt, dass das EUP mit den historischen Versionen der ASTM C996 übereinstimmt und dass die Analyse innerhalb der akzeptablen Toleranz von plus oder minus 0.05 w/o U235 liegt. Die Analysezertifikate sowie Qualitäts- und Quantitätszertifikate der Orano CE liegen der Konkursverwaltung vor. Gemäss Art. 256 Abs. 2 SchKG dürfen verpfändete Vermögensstücke nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger anders als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung verwertet werden. Die rechtskräftig kollozierte Pfandgläubigerin hat dem vorgesehenen Freihandverkauf zugestimmt. Den Gläubigern wird hiermit im Sinne von Art. 256 Abs. 3 SchKG Frist bis am 25. August
  • (Eingang bei der Konkursverwaltung) gesetzt, um ein weiteres verbindliches Angebot zu machen. Das bisherige Angebot ist um den Mindestbetrag von USD 250'000.00 zu überbieten. Bei Eingang von gültigen höheren Angeboten wird unter den Beteiligten (bestehendes Angebot, neue gültige Angebote) eine interne Steigerung durchgeführt. Mit Zuschlag des EUP an einen allfälligen Höherbieter tritt dieser mit allen Rechten und Pflichten in die Stellung des Käufers unter dem Kaufvertrag ein. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Kaufvertrag auszugsweise (ohne Angabe des Käufers) bei der Konkursverwaltung einzusehen oder den Kaufvertrag bei der Konkursverwaltung auszugsweise anzufordern. Ebenso wird den Gläubigern Einsicht in die Analysezertifikate sowie die Qualitäts- und Quantitätszertifikate gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb des EUP bewilligungspflichtig ist. Der Verkauf unterliegt der vorgängigen Genehmigung (Vermittlungsbewilligung) durch das Bundesamt für Energie («BFE»), Bern, in Übereinstimmung mit der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen. Die Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft www.seco.admin.ch gibt einen Überblick und enthält diverse Links, unter anderem zur Suche nach Sanktionsmassnahmen und sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen (Link «Suche nach Sanktionsadressaten»). Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) enthält die Schweizer Massnahmen und ist rechtlich verbindlich. Zu beachten ist insbesondere Art. 4 der Verordnung, welcher auf zivil und militärisch verwendbare Güter zielt. Die Ukraine-Sanktionsverordnung ist auch für Vermittlungen einschlägig und bei sämtlichen Geschäften zu beachten. Das BFE weist darauf hin, dass die von ihm ausgestellten Vermittlungsbewilligungen bereits eine Auflage enthalten, dass die Bewilligungsinhaber jeweils die aktuell gültigen Embargobestimmungen des schweizerischen Rechts zu berücksichtigen haben. Gemäss Angaben des BFE sind zurzeit insbesondere verboten: - Transaktionen mit Empfangsort in Russland - Transaktionen, welche dazu führen, dass das vermittelte Material in Russland verwendet wird - Transaktionen mit Personen und Entitäten, die auf der Liste der Sanktionsadressaten aufgeführt sind. Einer Sonderbewilligung bedürften gemäss Informationen des BFE Geschäfte mit Empfangspartei in der Ukraine bzw. wenn die Transaktion dazu führt, dass das vermittelte Material in der Ukraine verwendet wird. Die Parteien des Kaufvertrags erkennen zudem an, dass im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) der Erwerb von EUP im Rahmen des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag) sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse den Sicherungsbestimmungen des EURATOM-Vertrags und den einschlägigen Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie den damit zusammenhängenden Übereinkünften zwischen EURATOM, den Mitgliedstaaten und der Internationalen AtomenergieOrganisation (""IAEO"") in Wien unterliegen und dass die einschlägigen Sicherungsbestimmungen in den von der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossenen internationalen Übereinkünften Anwendung finden, soweit dies der Fall ist. Der Vollzug des obgenannten Kaufvertrags zwischen NEAG und dem Käufer (oder ggf. dem Höherbieter) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung des Verkaufs des EUP durch die EURATOM-Versorgungsagentur. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: vom 26.07.2023 bis 01.08.2023 und vom 17.08.2023 bis 25.08.2023: Mark Stadelmann, Notar, Amts-Chef-Stellvertreter
    Tel.: +41 62 311 93 08 / mark.stadelmann@fd.so.ch am 25.07.2023 / vom 02.08.2023 bis 16.08.2023 Martin Schmalz, Notar, Amts-Chef
    Tel. +41 62 311 93 10 / martin.schmalz@fd.so.ch "

  • SHAB 220311/2022 - 11.03.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000025383, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 11.03.2022 Zusätzliche Publikationen: KABSO 11.03.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 11.03.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32, 4702 Oensingen Kollokationsplan und Inventar Nuexco Exchange AG Schuldner: Nuexco Exchange AG CHE-101.110.028 Leberngasse 15

  • Olten Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 30.03.2022 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 21.03.2022
    Auflagestelle: Kantonales Konkursamt Solothurn, Dünnernstrasse 32,
  • Oensingen

  • SHAB 210506/2021 - 06.05.2021
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1005171533, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    Nuexco Exchange AG in Konkurs, in Olten, CHE-101.110.028, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 05.06.1996, S.3293).

    Aktien neu:
    500 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 500 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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