Auskünfte zu NO-MAIS AG in Liquidation
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Über NO-MAIS AG in Liquidation
- NO-MAIS AG in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Landwirtschaft (sonstige) tätig. Der Sitz liegt in Spreitenbach.
- Es sind 0 aktive Personen im Management eingetragen.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 31.05.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma NO-MAIS AG in Liquidation lautet CHE-332.986.595.
- ITC Innotech Consulting AG, LB Materialprüfung AG, MOSITECH Medizintechnik AG sind an derselben Adresse eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.07.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Spreitenbach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.3.444.587-0
UID/MWST
CHE-332.986.595
Branche
Landwirtschaft (sonstige)
Firmenzweck
Hanfinvestment, Hanfanbau, Vertrieb und Import/Export von CBD-Hanf und CBD-Hanfprodukten sowie An- und Verkauf, Planung, Überbauung und Verwaltung von Grundeigentum; kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Immaterialgüterrechte wie Patente, Handelsmarken und Lizenzen etc. erwerben, verwalten, übertragen und verwerten und Finanzierungen - entgeltlich oder unentgeltlich vornehmen, Kapitalien verwalten, Garantien und Bürgschaften - entgeltlich oder unentgeltlich eingehen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie darüber hinaus im Namen und auf Rechnung eines Dritten genannte Geschäfte führen, welche mit seinem Zweck im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- NO-MAIS AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: NO-MAIS AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005757129, Handelsregister-Amt Aargau
NO-MAIS AG, in Spreitenbach, CHE-332.986.595, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 170 vom 02.09.2022, Publ. 1005553529).
Firma neu:
NO-MAIS AG in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 20.04.2023 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 20.04.2023, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000030121, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 26.05.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 26.05.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 26.05.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Vorläufige Konkursanzeige NO-MAIS AG Schuldner: NO-MAIS AG CHE-332.986.595 Industriestrasse 164
Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DK
Publikationsnummer: UV04-0000000853, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 25.04.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 25.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 20. April 2023 (SZ.2022.291) Gerichtsentscheid: Besetzung Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiberin i.V. Seline Wissler Betroffene NO-MAIS AG, Industriestr. 164, 8957 Spreitenbach Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 3. Januar 2023 erkennt der Gerichtspräsident: 1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 20. April 2023, 10:00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.00 werden der Betroffenen auferlegt. Die Gerichtskosten erhöhen sich auf Fr. 800.00, wenn der Entscheid begründet werden muss. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Betroffene (via Publikation im SHAB) Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des
Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die
Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.