Alter der Firma
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-Aktive Marken
-Auskünfte zu Next Level Sanitär AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.10.1984
Löschung im Handelsregister
26.05.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-100.3.008.110-7
UID/MWST
CHE-108.167.710
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Sanitär, Neu- und Umbauten, Industriebau, Photovoltaikanlagen, Maschinenbau, Heizungsinstallationen, Lüftungsmontagen, Wohnungslüftungsanlagen, Enthärtungs-, Filter- und Solaranlagen; Verwaltung, Vermittlung und / oder Veräusserung von Liegenschaften; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten; kann Finanzierungen und Finanzdienstleistungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Christoph Plattner Treuhandbüro | Münchenstein | <2004 | 02.08.2009 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Next Level Sanitär AG
- Reisebüro Metro AG Luzern
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Next Level Sanitär AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006340996, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Next Level Sanitär AG in Liquidation, in Herisau, CHE-108.167.710, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 95 vom 17.05.2023, Publ. 1005748553).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005664663, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Next Level Sanitär AG, in Herisau, CHE-108.167.710, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 140 vom 21.07.2022, Publ. 1005526106).
Firma neu:
Next Level Sanitär AG in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 04.01.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.
Publikationsnummer: UV01-0000002122, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 06.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 06.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Next Level Sanitär AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Next Level Sanitär AG CHE-108.167.710 Bahnhofplatz 10
- Die Next Level Sanitär AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-108.167.710, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 4. Januar 2023, 14.00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 04.01.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 16.01.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV3 22 280