• New Finish Line AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.034.850-0
    Branche: Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu New Finish Line AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Autogaragen und Autospenglereien sowie den Handel mit Fahrzeugen aller Art. Des Weiteren bezweckt sie den Vertrieb von Carrosserie- und Industriebedarf. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • New Finish Line SA en liquidation
    • New Finish Line Ltd. in liquidation
    • New Finish Line SA
    • New Finish Line AG
    • New Finish Line Ltd.
    • Platin Automobile Zürich AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: New Finish Line AG in Liquidation

    SHAB 201203/2020 - 03.12.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005037961, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    New Finish Line AG in Liquidation, in Zürich, CHE-115.465.087, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 112 vom 12.06.2020, Publ. 1004909065). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil der Konkursrichterin vom 25.11.2020 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 201202/2020 - 02.12.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000014057, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 02.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens New Finish Line AG in Liquidation Schuldner: New Finish Line AG in Liquidation CHE-115.465.087 Freilagerstrasse 39

  • Zürich Datum des Schlusses: 25.11.2020 Rechtliche Hinweise Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142
  • Zürich

  • SHAB 200916/2020 - 16.09.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000014460, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 16.09.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan und Inventar New Finish Line AG in Liquidation Schuldner: New Finish Line AG in Liquidation CHE-115.465.087 Freilagerstrasse 39

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Konkurs über New Finish Line AG liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich zur Einsicht auf. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen:
    Beim Konkursamt Altstetten-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung
    die Konkursverwaltung verzichtet.

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