• Munzur Gastro GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.021.234-7
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Munzur Gastro GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Führung von Betrieben im Bereich Gastronomie, insbesondere Herstellung und Verkauf von Fertigmahlzeiten; Import, Export und Handel mit Lebensmitteln sowie Handel und Vermittlung von Waren aller Art im In- und Ausland, sei es in eigenem Namen und für eigene Rechnung, sei es unter dem Namen und für Rechnung von Dritten; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Munzur Gastro GmbH
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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Munzur Gastro GmbH in Liquidation

    SHAB 250717/2025 - 17.07.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006386980, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Munzur Gastro GmbH in Liquidation, in Winterthur, CHE-102.978.584, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 133 vom 12.07.2023, Publ. 1005793202). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 28.09.2021
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005299761, Handelsregister-Amt Zürich

    Munzur Gastro GmbH, in Winterthur, CHE-102.978.584, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 77 vom 19.04.2011, S.0, Publ. 6129060).

    Firma neu:
    Munzur Gastro GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Das Domizil der Gesellschaft wurde aufgehoben.

    Weitere Adressen:
    Liquidationsadresse: c/o Musa Koyuncuer-Coban, Pestalozzistrasse 1, 8404 Winterthur. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.09.2021 aufgelöst.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Koyuncuer-Coban, Musa, türkischer Staatsangehöriger, in Winterthur, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 20'000.00 [bisher: in Basel, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 210908/2021 - 08.09.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001131, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 08.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Munzur Gastro GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Munzur Gastro GmbH CHE-102.978.584 c/o: Restaurant & Pizzeria Schmiede Frauenfelderstrasse 42

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. ...
    2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR); und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO210034-K Entscheiddatum: 06.09.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

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