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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
31.12.2009
Löschung im Handelsregister
28.10.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Wilen (TG)
Handelsregisteramt
TG
Handelsregister-Nummer
CH-320.4.066.458-0
UID/MWST
CHE-115.314.873
Branche
Übriger Aus- und Innenausbau
Firmenzweck
Betrieb einer Schreinerei, insbesondere auf dem Küchen- und Schränkebausektor sowie Montagearbeiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen und Vertretungen errichten sowie Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Munishi Küchen GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Munishi Küchen GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3133277, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)
Munishi Küchen GmbH in Liquidation, in Wilen TG, CHE-115.314.873, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 238 vom 08.12.2015, Publ. 2525639). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid vom 24.10.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3129395, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: Munishi Küchen GmbH, Hubstrasse 5, 9535 Wilen b. Wil
- Datum des Schlusses: 24.10.2016
Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld
Publikationsnummer: 2851825, Handelsregister-Amt Thurgau
- Schuldnerin: Munishi Küchen GmbH, Hubstrasse 5, 9535 Wilen b. Wil
- Auflagefrist Kollokationsplan: 30.05.2016 bis 20.06.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 30.05.2016 bis 09.06.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Münchwilen, Wilerstrasse 2, Postfach, 9542 Münchwilen gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Obergericht des Kantons Thurgau in 8510 Frauenfeld einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen, gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten
Konkursamt geltend zu machen. Konkursamt des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld