Alter der Firma
3 JahreKapital in CHF
20'000Aktive Marken
0Auskünfte zu Multi Transport ZH GmbH
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Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Multi Transport ZH GmbH
- Multi Transport ZH GmbH ist aktuell aktiv und in der Branche Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr) tätig. Der Sitz liegt in Glattbrugg.
- Die Firma wurde am 18.12.2020 gegründet.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 20.03.2024.
- Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-327.546.440.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.12.2020
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Opfikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.072.700-2
UID/MWST
CHE-327.546.440
Branche
Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)
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Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Transport und Reinigung, insbesondere die Neumöbellogistik und die Durchführung und Unterstützung bei Privat- und Geschäftsumzügen, sowie das Führen eines Lagerhauses. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Multi Transport ZH GmbH
Publikationsnummer: UV01-0000002302, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 20.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.03.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Multi Transport ZH GmbH gegen CPF Chemicals and Pharmaceuticals Freiburg GmbH Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220226 Der Vizepräsident hat am 18. März 2024 in Sachen Multi Transport ZH GmbH, Rohrstr.
- Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
[Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publikationsnummer: UV01-0000002275, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 10.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend Multi Transport ZH GmbH gegen CPF Chemicals and Pharmaceuticals Freiburg GmbH Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220226 Der Vizepräsident hat am 13. Januar 2023 in Sachen Multi Transport ZH GmbH, Rohrstr.
- Das Doppel der Klage wird der Beklagten zugestellt. Die Beilagen zur Klage werden ihr nach Nennung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz zugestellt.
- Der Beklagten wird eine einmalige Frist von zwei Monaten ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen, die Beilagen (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung. Reicht die Beklagte keine Klageantwort ein, so wird ihr eine kurze Nachfrist im Sinne von Art. 223 Abs. 1 ZPO angesetzt.
- Der Beklagten wird die nämliche einmalige Frist von zwei Monaten ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um - sofern sie nicht bis dahin in der Schweiz ein Zustellungsdomizil bezeichnet oder einen Rechtsvertreter bevollmächtigt hat - in der Schweiz ein Zustellungsdomizil (Art. 140 ZPO; eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, welche zum Empfang der gerichtlichen Sendungen [Vorladungen, Verfügungen, Entscheide etc.] ermächtigt ist) zu bezeichnen. Die Beklagte wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie während der gesamten Prozessdauer dafür besorgt sein muss, in der Schweiz einen Rechtsvertreter oder zumindest ein Zustellungsdomizil zu haben. Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Publikation im kantonalen Amtsblatt oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt, ohne dass eine neue Aufforderung an die Beklagte erfolgt.
- Die Fristen sind eingehalten, wenn die Eingaben spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden. Bei elektronischer Übermittlung sind die Fristen eingehalten, wenn der Empfang bei der Zustelladresse des Gerichts spätestens am letzten Tag der Frist durch das betreffende Informatiksystem bestätigt worden ist.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte unter Beilage der Verfügung vom 15. Dezember 2022 auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe.
[Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publikationsnummer: HR02-1005655964, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Multi Transport ZH GmbH, in Opfikon, CHE-327.546.440, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 6 vom 11.01.2021, Publ. 1005069828).
Domizil neu:
Rohrstrasse 500, 8152 Opfikon.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.