• Mitterbauer Stiftung

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.749.204-9
    Branche: Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

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    Wuhrstrasse 6
    9490 Vaduz
    Nachbarschaft

    Über Mitterbauer Stiftung

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen

    Firmenzweck

    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen; (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für Mitterbauer Stiftung

    Handelsregister Liechtenstein 251204/2025 - 04.12.2025
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 16751/2025, (1)

    Mitterbauer Stiftung, in Vaduz, FL-0002.749.204-9, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    24.11.2025.

    Zweck:
    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen;
    (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. . EUR 70'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei Mitgliedern, Revisionsstelle, Beirat.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung:
    Gröller, Dr. Konrad, StA: Österreich, 1090 Wien, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Kaufmann, Mag. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Müller, Dr. Erik Eduard, StA: Österreich, 9486 Schaanwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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