Über Mitterbauer Stiftung
- Mitterbauer Stiftung hat den Sitz in Vaduz und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen».
- Das Management der Firma Mitterbauer Stiftung besteht aus 3 Personen. Im Handelsregister eingetragen wurde die Firma am 03.12.2025.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 04.12.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- An der gleichen Adresse wie Mitterbauer Stiftung sind 453 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation.
Management (3)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
Dr. Konrad Gröller,
Dr. oec. Erik Eduard Müller,
Stephan Kaufmann
neuste Zeichnungsberechtigte
Dr. Konrad Gröller,
Dr. oec. Erik Eduard Müller,
Stephan Kaufmann
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen
Firmenzweck
(1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen; (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für Mitterbauer Stiftung
Publikationsnummer: 16751/2025, (1)
Mitterbauer Stiftung, in Vaduz, FL-0002.749.204-9, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
24.11.2025.
Zweck:
(1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen;
(b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. . EUR 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei Mitgliedern, Revisionsstelle, Beirat.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien.
Angaben zur Verwaltung:
Gröller, Dr. Konrad, StA: Österreich, 1090 Wien, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Kaufmann, Mag. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Müller, Dr. Erik Eduard, StA: Österreich, 9486 Schaanwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.