• Millennium Stiftung

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    Handelsregister-Nr.: FL-0002.734.424-0
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Eingetragen seit

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

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    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

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    Aktive Marken

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    Feldkircher Strasse 31
    9494 Schaan
    Nachbarschaft

    Über Millennium Stiftung

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: oera.li

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Der Zweck der Stiftung ist a. die Unterstützung und Versorgung der jeweiligen Begünstigten durch Geld und/oder Sachzuwendungen aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung und/oder aus dem Vermögen der Stiftung gemäss den Regelungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde; b. das Halten und Verwalten von Vermögen und damit auch die Vornahme eines Erwerbszwecks sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben und Erzielung von Gewinnen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird allerdings nicht ausgeübt. Die Stiftung ist auch befugt, Unternehmen zu leiten, soweit dies mit zwingendem Recht vereinbar ist. Die Stiftung hat stets vom Bestreben geleitet zu sein, das Stiftungsvermögen bestmöglich unter Berücksichtigung angemessener Grundsätze der Risikodiversifikation anzulegen und Erträge zu erwirtschaften. Nähere Grundsätze der Vermögensgebarung können in der Stiftungszusatzurkunde geregelt werden und sind umzusetzen. Die Stiftung ist berechtigt, alle Geschäfte zu schliessen und Massnahmen zu treffen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich sind, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, i. im Inland und Ausland Anschaffungs- und Veräusserungsgeschäfte über bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen aller Art zu schliessen, so insbesondere Immobilien, Beteiligungen und Wertpapiere, jedoch derivative Finanzinstrumente (Optionen, etc.) nur zu Absicherungszwecken und nicht zur Spekulation, zu erwerben und zu veräussern, ii. Gesellschaften im In- und Ausland zu errichten, iii. Zuschüsse und/oder Vorlagen an Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stiftung direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, zu gewähren, iv. im Interesse der Gesellschaften gemäss Punkt (iii), des Stifters sowie von Begünstigten Sicherheiten zu bestellen, wie insbesondere, aber nicht ausschliesslich, durch Eingehen von Bürgschaften und Garantien, Abgaben von Patronatserklärungen, Bestellung von Pfändern etc. (all dies soweit damit nicht gegen gesetzlich zwingende Bestimmungen, insbesondere das Bankengesetz, verstossen wird), sowie v. Zuwendungen nach Massgabe der Bestimmungen der Stiftungserklärung anzunehmen. Die Errichtung von Substiftungen und von vergleichbaren Vermögensmassen in- oder ausländischen Rechts sowie die Vornahme von Nach- und Zustiftungen an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen in- oder ausländischen Rechts sind im Rahmen der Bestimmungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde zulässig und vom Stiftungszweck gedeckt, sofern die Zustimmung des Kollators erfolgt und das Vetorechtes des Protektors nicht ausgeübt wurde. Die Stiftung ist aufzulösen, wenn durch derartige Gestaltungen ihr gesamtes Vermögen auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen wird. Der räumliche Wirkungsbereich der Stiftung ist nicht begrenzt.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste Meldungen für Millennium Stiftung

    Handelsregister Liechtenstein 241221/2024 - 21.12.2024
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: 20289/2024, (1)

    Millennium Stiftung, in Schaan, FL-0002.734.424-0, c/o GAPA Management Services AG, Feldkircher Strasse 31, 9494 Schaan, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    13.12.2024.

    Zweck:
    Der Zweck der Stiftung ist a. die Unterstützung und Versorgung der jeweiligen Begünstigten durch Geld und/oder Sachzuwendungen aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung und/oder aus dem Vermögen der Stiftung gemäss den Regelungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde;
    b. das Halten und Verwalten von Vermögen und damit auch die Vornahme eines Erwerbszwecks sowie die Teilnahme am Wirtschaftsleben und Erzielung von Gewinnen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird allerdings nicht ausgeübt. Die Stiftung ist auch befugt, Unternehmen zu leiten, soweit dies mit zwingendem Recht vereinbar ist. Die Stiftung hat stets vom Bestreben geleitet zu sein, das Stiftungsvermögen bestmöglich unter Berücksichtigung angemessener Grundsätze der Risikodiversifikation anzulegen und Erträge zu erwirtschaften. Nähere Grundsätze der Vermögensgebarung können in der Stiftungszusatzurkunde geregelt werden und sind umzusetzen. Die Stiftung ist berechtigt, alle Geschäfte zu schliessen und Massnahmen zu treffen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich sind, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, i. im Inland und Ausland Anschaffungs- und Veräusserungsgeschäfte über bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen aller Art zu schliessen, so insbesondere Immobilien, Beteiligungen und Wertpapiere, jedoch derivative Finanzinstrumente (Optionen, etc.) nur zu Absicherungszwecken und nicht zur Spekulation, zu erwerben und zu veräussern, ii. Gesellschaften im In- und Ausland zu errichten, iii. Zuschüsse und/oder Vorlagen an Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stiftung direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, zu gewähren, iv. im Interesse der Gesellschaften gemäss Punkt (iii), des Stifters sowie von Begünstigten Sicherheiten zu bestellen, wie insbesondere, aber nicht ausschliesslich, durch Eingehen von Bürgschaften und Garantien, Abgaben von Patronatserklärungen, Bestellung von Pfändern etc. (all dies soweit damit nicht gegen gesetzlich zwingende Bestimmungen, insbesondere das Bankengesetz, verstossen wird), sowie v. Zuwendungen nach Massgabe der Bestimmungen der Stiftungserklärung anzunehmen. Die Errichtung von Substiftungen und von vergleichbaren Vermögensmassen in- oder ausländischen Rechts sowie die Vornahme von Nach- und Zustiftungen an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen in- oder ausländischen Rechts sind im Rahmen der Bestimmungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde zulässig und vom Stiftungszweck gedeckt, sofern die Zustimmung des Kollators erfolgt und das Vetorechtes des Protektors nicht ausgeübt wurde. Die Stiftung ist aufzulösen, wenn durch derartige Gestaltungen ihr gesamtes Vermögen auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen wird. Der räumliche Wirkungsbereich der Stiftung ist nicht begrenzt. EUR 1'000'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei oder mehr Mitgliedern, Kollator, Protektor, Revisionsstelle, Stiftungsbeirat.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen jeweils mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung:
    GAPA Management Services AG, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Karl Ableidinger;
    NextGen Management Services Establishment, 9491 Ruggell, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Karl Ableidinger;
    Ableidinger, Karl, StA: Österreich, Dubai, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    MPS Verwaltungs GmbH, 1200 Wien, Protektorin.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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