• Mediaspot G.N. Thomkins Design

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.003.398-1
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Mediaspot G.N. Thomkins Design

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Beratung, Entwicklung, Entwurf, Import und Export von Elektronik- und Elektroerzeugnissen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Mediaspot Thomkins G.N. Design
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Mediaspot G.N. Thomkins Design

    SHAB 53/2016 - 16.03.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 2726223, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Mediaspot G.N. Thomkins Design, in Luzern, CHE-104.937.202, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 207 vom 26.10.1998). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b Abs. 1 lit. a. HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 14/2016 - 21.01.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2600399, Handelsregister-Amt Luzern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung Art. 153 HRegV Es fällt in Betracht:

    1. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    2. Das Schreiben vom 14. Oktober 2015 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB Nr. 225, vom 19. November
    3. eine Aufforderung gemäss HRegV 153a Abs. 3 publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    4. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet oder eine Bestätigung eingereicht, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Folgende Einzelunternehmen werden von Amtes wegen gemäss Art. 153b Abs. 1 lit. a. HRegV gelöscht. ' Mediaspot G.N. Thomkins Design, in Luzern (CHE-104.937.202)
      2. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

        Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Handelsregister des Kantons Luzern

    SHAB 1998207/1998 - 26.10.1998
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Mediaspot G.N. Thomkins Design, in Luzern, Elektronik und Elektroerzeugnisse (SHAB Nr.290 vom 11.12.1984, S.4411). Die Unterschrift der Zeichnungsberechtigten Madeleine Meyer ist erloschen.

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